OLG Koblenz: Werbe-Slogan „E-Ziga retten Leben“ nicht irreführend
Das Oberlandesgericht Koblenz hat in zweiter Instanz ein Urteil des Landgerichts Trier aus dem Mai 2020 aufgehoben: Es könne nicht festgestellt werden, dass die Werbung unrichtige Angaben hinsichtlich wesentlicher Merkmale ihrer Ware enthalte und die Werbeaussage werde überdies anhand zahlreicher wissenschaftlicher Studien dokumentiert. Mitte 2019 warb ein Trierer Einzelhändler auf Großflächenplakaten mit dem Slogan „ E-Ziga retten Leben – Jetzt umsteigen!“. Darin sah die Wettbewerbszentrale eine aufgrund Irreführung unlautere Werbung und verklagte den Einzelhändler. Die [...]