Berlin – Aufgrund der Häufung unsachlicher Veröffentlichungen durch mehrere öffentlich-rechtliche Medien und der nicht mehr hinnehmbaren Sorglosigkeit, mit der Meldungen ungeprüft und überspitzt verbreitet werden, sieht sich der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) gezwungen, formelle Beschwerden bei mehreren Gremien und Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Anstalten einzureichen.

Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) erklärt: „Im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien und den jeweiligen Staatsverträgen der einzelnen Landessendeanstalten sind deutliche Grundsätze für die Berichterstattung benannt.“ Weiter betont er: „Insbesondere bei medizinischen Themen und Berichten über Studien sind strenge Maßstäbe an die journalistische Sorgfalt zu stellen. Gegen diese Maßstäbe wurde wiederholt in eklatanter und inakzeptabler Weise verstoßen.“

Anlass für die Beschwerde sind Veröffentlichungen wie „E-Zigaretten so gefährlich wie Tabak“ (tagesschau.de) oder „E-Zigaretten ähnlich schädlich wie Rauchen“ (swr.de), die im Dezember sowohl auf der Online-Präsenz mehrerer Anstalten, sowie in den Sozialen Medien verbreitet wurden. Diese Meldungen waren nicht nur grundlegend falsch, sie entbehrten auch jeder wissenschaftlichen Grundlage. Die Aussagen der Studie, über die darin berichtet wird, wurden falsch wiedergegeben und ihre eklatanten methodischen Mängel und die fragwürdige Qualität ihrer gezogenen Schlussfolgerungen nicht thematisiert.

„Das ist eine moralische Bankrotterklärung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wird dem Anspruch an Objektivität und Glaubwürdigkeit, der an öffentlich-rechtliche Medien gestellt werden muss und darf, nicht gerecht,“ sagt Dobrajc.

Eine solche unangemessen sensationelle Darstellung, wie bei den vorliegenden Fällen, dienen dabei nicht der objektiven Information, sondern führen lediglich der Verunsicherung der Bevölkerung.

Kritische Auseinandersetzung ist ausdrücklich erwünscht

Der VdeH möchte jedoch auch klarstellen, dass es dem Verband nicht darum geht, die Medien mundtot zu machen. Vielmehr möchte der VdeH daran appellieren, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen müssen. Insbesondere medizinische Themen sollten dabei sensibel und mit der notwendigen Sorgfalt angegangen werden.

Keinesfalls soll mit dieser Beschwerde erreicht werden, dass über E-Zigaretten nur noch wohlwollend berichtet wird. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema ist auch von unserer Seite aus, ausdrücklich erwünscht. Dies sollte jedoch auf Basis einer sachlichen Grundlage und frei von ideologischen oder persönlichen Motiven erfolgen.

Der VdeH fordert, dass Veröffentlichungen stets auf dem vollständigen Inhalt von Studien basieren müssen und keinesfalls nur auf einer Pressemeldung. Etwaige relevante Interessenkonflikte sollten ebenso untersucht, wie benannt werden. Speziell bei Aussagen zu einer (Un-) Schädlichkeit, sowie zu Vor- und Nachteilen sollten diese stets in eine sachliche Relation gesetzt werden.

Berichterstattung zu Mainzer Studie zeigte erste Mängel

Bereits die früheren Meldungen zu einer Studie von Prof. Münzel aus Mainz deutete eine augenfällige Schieflage bei der Berichterstattung an. Zahlreiche Aussagen in den Veröffentlichungen zu der Studie basierten lediglich auf persönlichen Meinungen und der politischen Agenda des Autors. Die Ansichten des Autors wurden dabei scheinbar ungeprüft und unkritisch übernommen. Obwohl die zugrundeliegenden Studienergebnisse diese Aussagen in keiner Weise belegen konnten, wurden sie flächendeckend von zahlreichen öffentlich-rechtlichen Medien unreflektiert wiedergegeben.

Nur wenige Tage später veröffentliche Prof. George aus Dundee eine Studie zum gleichen Thema bei der wesentliche Faktoren (Teilnehmeranzahl, Dauer, Randomisierung) weitaus sorgfältiger gewählt waren. Diese Studie kam daher auch zu einem gegenteiligen Ergebnis. Sie wurde in der Medienberichterstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten jedoch nicht berücksichtigt. Diese tendenziöse und unausgeglichene Berichterstattung lässt jegliche Objektivität schmerzhaft vermissen.

Die formelle Beschwerde richtet sich an die Gremienvorsitzenden-konferenz des ARD, sowie dem Rundfunkrat des Rundfunks Berlin-Brandenburg, dem Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks, dem Rundfunkrat des Südwestrundfunks, dem Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks, dem Hörfunk- und Verwaltungsrat des Deutschlandradios und der Intendanz der Deutschen Welle.