Das Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden, dass der Gebrauch der eZigarette in Gaststätten in NRW erlaubt ist. Geklagt hatte ein Kölner Gastwirt gegen die Stadt Köln, die ihm und seinen Gästen den eZigaretten-Konsum mit dem Hinweis auf das Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) untersagt hatte. Vertreten wurde der Kläger durch den renommierten Rechtsanwalt Prof. Holger Schwemer, der auch für den VdeH schon zahlreiche Prozesse zur eZigarette gewonnen hat.

Damit ist der Versuch des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalens gescheitert, die eZigarette durch die Hintertür ins NRSG zu heben. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war die Tatsache, dass die eZigarette im Gesetzestext nicht klar geregelt ist, sondern lediglich in der Gesetzesbegründung erwähnt wird: „Die bloße Aussage in der Gesetzesbegründung, dass ein umfassendes Rauchverbot auch für die E-Zigarette gelten solle, reiche nicht aus.“ (Zitat Pressemeldung VG Köln)

Zum Thema:

Pressemeldung des VdeH zum Gutachten Schwemer

Pressemeldung des VG Köln