Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat dem Land Nordrhein-Westfalen am 23.04.2012 die Warnungen vor E Zigaretten untersagt. In einer Pressemeldung des OVG Münster wird die Entscheidung so kommentiert:

 

„Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.“

Damit ist innerhalb kurzer Zeit nach dem Urteil des VG Köln zum zweiten Mal gerichtlich bestätigt worden, dass eZigaretten nicht als Arzneimittel einzuordnen sind. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

 

Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands dazu: „Das Urteil ist ein weiteres wichtiges Ergebnis für alle Händler und Konsumenten. Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass die eZigaretten ausschließlich als frei verkäufliche Genussmittel zu betrachten sind. Außerdem gehen wir davon aus, dass nun auch alle politischen Stellen in Deutschland klar sehen, wie die eZigarette zu bewerten ist. “

 

Der Verband prüft derzeit, welche juristischen Mittel zur Verfügung stehen, um für die spürbaren Umsatzeinbußen zahlreicher Händler einen Ausgleich zu schaffen.

 

Link zum Urteil in Münster:

http://www.ovg.nrw.de/presse/pressemitteilungen/17_120423/index.php

Link zum Urteil des VG Köln:

http://www.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/11_120402/index.php