Pünktlich zum Jahreswechsel intensivieren der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) und der Deutsche Zigarettenverband (DZV) ihre Anstrengungen, dem Jugendschutz zu einer noch effektiveren Durchsetzung am POS zu verhelfen.

Unter www.jugendschutz-handel.de geht heute eine Online-Plattform online, die sich an Händler von Tabak- und E-Zigaretten richtet. Mithilfe von verschiedenen Praxisbeispielen und Argumentationshilfen sollen Einzelhändler für den Umgang mit Minderjährigen, die versuchen, solche Produkte zu erwerben, geschult und sensibilisiert werden. Das ca. 20-minütige Training kann sowohl auf dem PC als auch auf mobilen Endgeräten absolviert werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Trainings können neben einem personifizierten Zertifikat auch die aktuellen gesetzlichen Regelungen heruntergeladen und ausgedruckt werden.

„Wir stehen zu 100% hinter der aktuellen gesetzlichen Regulierung. E-Zigaretten und Liquids sind nur für erwachsene Konsumenten gedacht. Daran regelmäßig zu erinnern und den Handel zu schulen, ist uns besonders wichtig“, erklärt Michal Dobrajc (1. Vorsitzender des VdeH) vor dem Launch der Plattform.

Das Online-Tool ist die erste gemeinsame Initiative beider Verbände, um den Jugendschutz im Bereich des Einzelhandels weiter zu verbessern. Der DZV hat schon im Frühjahr dieses Jahres über 500.000 Aufkleber herausgegeben, auf denen auf das Mindestabgabealter von 18 Jahren für beide Produktkategorien hingewiesen wird. Diese Aufkleber sind für alle interessierten Fachhändler auf der Seite des DZV (https://www.zigarettenverband.de/de/290/THEMEN/Jugendschutz_im_Handel) oder über die Hotline des Verbandes (030 / 88 66 36 0) kostenlos bestellbar. Demnächst wird auch der VdeH einen ähnlichen Sticker für reine E-Zigaretten Fachhändler kostenlos zur Verfügung stellen, den man dann auf der Website des Verbandes anfordern kann.

„Zwar sind die Fallzahlen, in denen Händler gegen die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes verstoßen, äußerst gering. Dennoch sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und unterstützen den Einzelhandel in seiner Schlüsselfunktion bei diesem Thema. Daher sind wir in Sachen Jugendschutz seit Gründung unseres Verbandes kontinuierlich im Einsatz und weisen alle Marktteilnehmer immer wieder auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen hin. In diesem Zusammenhang erinnern wir auch regelmäßig an die hohen Bußgelder, die Händlern drohen, wenn sie gegen das Abgabeverbot an Jugendliche verstoßen“, so Dobrajc.

Bei Fragen zum Online-Tool steht Ihnen Christian Schlomka (Beirat für Kommunikation des VdeH, Email: christian_schlomka@vd-eh.de) zur Verfügung.