In einem persönlichen Brief hat sich der VdeH-Vorsitzende Dac Sprengel an die deutschsprachigen Mitglieder des EU-Parlaments gewendet. Hintergrund ist die anstehende Abstimmung über die Tabakproduktrichtlinie am 8. Oktober; genauer die vom ENVI-Ausschuss geplante Klassifizierung der eZigarette als Arzneimittel.

 

Dac Sprengel verweist in seinem Schreiben auf eine neue Veröffentlichung zur eZigarette: „Costs and burdens of medicines regulation for e-cigarettes“. Die Verfasser sind Clive Bates, der ehemalige Direktor des britischen Nichtraucherverbands ASH und Prof. Gerry Stimson (Imperial College und London School of Hygiene). In dem 26-seitigen Dokument werden profunde Fakten zur Regulierung der eZigarette in Europa zusammengefasst. Dieses Dokument steht weiter unten zum Download bereit.

 

Wesentliche Fakten (aus dem Schreiben des VdeH):

1. Die eZigarette kann die vielfach schädlichere Tabakzigarette weitgehend verdrängen, wenn sie am gleichen Ort wie diese präsentiert und verkauft wird. In Apotheken würden nur aufhörwillige Raucher von der eZigarette erreicht werden
2. Die eZigarette ist kein Arzneimittel (zahlreiche Gerichtsurteile, zuletzt OVG Münster)
3. Die Nebenprodukte beim Konsum des verbrannten Tabaks sind das gesundheitliche Hauptrisiko. Das Nikotin selbst ist nicht karzinogen und viel weniger schädlich als die meisten anderen Stoffe einer Tabakzigarette
4. Die eZigarette ist aufgrund der langsamen Anströmung des Nikotins praktisch nicht Sucht auslösend
5. Die eZigarette ist keine Einstiegsdroge für Jugendliche. (Diverse Studien, z.B. BzgA Juni 2013). Eine Altersbeschränkung ab 18 wird trotzdem benötigt, um den Verkauf an Jugendliche auch in Zukunft gesetzlich zu untersagen
6. Die eZigarette ist kein Hilfsmittel für den Konsum illegaler Drogen. Das Problem des Drogenmissbrauchs beginnt beim Erwerb der Drogen, nicht jedoch beim Erwerb mutmaßlicher Konsumhilfen
7. Aus technischen Gründen können die Zusatzstoffrichtlinien für Tabak nicht auf die eZigarette angewandt werden (teilw. Art. 18/1). Propylenglykol und Glyzerin sind die nötigen Hauptbestandteile. Ebenso benötigt die eZigarette die Zugabe von Aromastoffen, da alle Bestandteile (neben Wasser und Nikotin) gänzlich geschmacklos sind
8. Ein Reinheitsgebot für das „eLiquid“ analog dem des deutschen Bieres wird benötigt. Der VdeH wird für die europäische Industrie (im Dialog mit den Verbraucherverbänden und dem DKFZ) auf der Jahreshauptversammlung am 26.10.2013 hierzu einen Vorschlagskatalog erstellen.

 

Auszug aus dem Brief von Dac Sprengel: „Mich sorgt, dass wissenschaftliche Studien vielfach nicht ehrlich vorgetragen werden, denn in der Tat belegt ausnahmslos jede (!) Studie, dass die eZigarette gerade mal ein Bruchteil des Schadenspotentials einer Tabakzigarette besitzt. Jüngstes Beispiel: Schwermetalle. Die gefundenen Werte liegen bei korrektem Mengenvergleich unterhalb der Grenzwerte von Trinkwasser – und bei Schwermetallen ist die Expositionsart (über Lunge oder Magen) irrelevant.“

 

Dokument zum Download: Impacts of medicines regulation