Die elektrische Zigarette wird in Europa reguliert. Die Vorgaben sind klar, die Abstimmung über die Aufnahme in die Tabakrichtlinie (TPD) ist erfolgt. Nun muss die Richtlinie von den nationalen Regierungen der EU innerhalb von 24 Monaten übernommen werden. Unabhängig vom jeweiligen Umsetzungstermin der einzelnen Staaten gilt die EU-Einstufung der eZigarette als Tabakprodukt indes per sofort.

 

Einordnung von eLiquids als Chemikalien

Trotzdem bestimmen diverse Landesregierungen auf Empfehlung des Bundes, dass nikotinhaltige Liquids „angesichts des hohen Gefährdungspotentials“ bis dahin dem Chemikalienrecht unterzuordnen seien.

Dadurch würde der derzeit unregulierte maximale Nikotingehalt bis zur Umsetzung der TPD (heutige freiwillige Begrenzung der Industrie: 20 mg/ml) halbiert werden auf max. 9,9 mg/ml, um dann nach Umsetzung der TPD wieder auf 20 mg/ ml angehoben zu werden.

In Niedersachsen sind bereits mindestens zwei Händler diesbezüglich angegangen worden, in Rheinland-Pfalz ist schon ein Gerichtsprozess anhängig.

 

Einschätzungen des VdeH

Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „Diese Erlässe sind irritierend. Deshalb sind wir bereits im Kontakt mit den Ministerien, um auf eine sinnvolle und vernünftige Übergangsregelung im Sinne der Verbraucher und Händler hinzuwirken.“

Und weiter:

„Wir verstehen zwar den Grund der Maßnahme: Es sollen verantwortungslose Händler vom Markt ferngehalten werden, die Liquids mit bis zu 72 mg/ ml Nikotin anbieten. Diesen Plan im Sinne des Verbraucherschutzes unterstützt der Verband natürlich. Aber der seriöse Handel, der bereits die neuen Grenzwerte der TPD von 20 mg/ ml einhält, sollte davon selbstverständlich unbehelligt bleiben.“