Synthetische Cannabinoide
Mit Inkrafttreten der „Fünften Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ (NpSG) am 27.06.2024 wurde das Inverkehrbringen von HHC, THCP und weiteren synthetischen sowie halbsynthetischen Cannabinoiden untersagt. In Reaktion darauf sind neue, unerforschte psychoaktive Substanzen (z. B. 8-OH-HHC, 10-OH-HHC, THCJD, HHCH, HHCO, THCPO, Tresconol) auf den Markt gekommen, die unter anderem in Liquids für E-Zigaretten bzw. in Einweg-E-Zigaretten verkauft werden.
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) warnt eindringlich vor dem Handel mit diesen Produkten. Sie können erhebliche Gesundheitsrisiken für Konsumenten darstellen und bringen zudem erhebliche haftungs- und strafrechtliche Risiken für Händler und Großhändler mit sich.
Unbekannte Gesundheitsrisiken
Da es sich bei diesen neuen synthetischen Cannabinoiden um weitgehend unerforschte Substanzen handelt, sind mögliche Gesundheitsgefahren nicht ausreichend abschätzbar. Insbesondere die unklare Wirkungsweise, unberechenbare Nebenwirkungen sowie die hohe Verwechslungsgefahr mit regulären E-Zigaretten-Produkten stellen ein erhebliches Risiko dar. Zudem ist der Verkauf dieser Produkte mit erheblichen rechtlichen Risiken für die Händler verbunden.
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, stellt klar: „Der Konsum von E-Joints und Produkten mit synthetischen Cannabinoiden birgt erhebliche Gesundheitsrisiken und ist mit den Grundsätzen unseres Verbandes nicht vereinbar. Der VdeH distanziert sich ausdrücklich von diesen Produkten und spricht sich gegen ihren Vertrieb aus. Händler, die diese Produkte in Verkehr bringen, handeln unverantwortlich und nehmen erhebliche rechtliche Risiken in Kauf. Eine Mitgliedschaft im VdeH ist mit dem Verkauf solcher Produkte nicht vereinbar.“
Kein Handel mit illegalen Produkten
Der VdeH setzt sich für einen sicheren und regulierten Markt ein, in dem Konsumenten verlässliche und geprüfte Produkte erhalten. Der Handel mit synthetischen Cannabinoiden widerspricht diesem Ziel und stellt eine Gefahr für die gesamte Branche dar.
Der VdeH appelliert eindringlich an Händler und Großhändler, den Verkauf synthetischer Cannabinoide zu unterlassen. Diese Produkte sind nicht rechtskonform, bergen hohe gesundheitliche Risiken für Konsumenten und setzen Händler massiven rechtlichen Gefahren aus. Als Verband setzen wir uns für einen verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Handel ein – der Vertrieb synthetischer Cannabinoide ist damit nicht vereinbar.
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„Der Schutz von Verbrauchern und die Wahrung der Integrität des Marktes haben für den Verband des eZigarettenhandels oberste Priorität.“
