Jugendschutz
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2011 für einen strikten und konsequenten Jugendschutz ein.
Bereits fünf Jahre bevor E-Zigaretten im Jahr 2016 durch die Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes eine gesetzliche Altersbeschränkung erhielten, haben sich die Mitglieder per Satzung dazu verpflichtet, Produkte ausschließlich an volljährige Personen abzugeben.
Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Der verantwortungsvolle Verkauf von E-Zigaretten ist ein zentrales Anliegen, das uns alle betrifft, daher möchten wir gemeinsam sicherstellen, dass diese Produkte nur in die Hände von Erwachsenen gelangen.
„Die Mitglieder des VdeH vertreten eine klare Position gegen den Handel mit illegalen Produkten und die Abgabe an Minderjährige .“
Unser Flyer
Was unternimmt der Fachhandel?
Wir setzen ein klares Zeichen
Mit deutlich sichtbaren Aufklebern an den Verkaufsstellen signalisieren wir eindeutig: Kein Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-jährige. Dabei spielt es keine Rolle ob Nikotin enthalten ist oder nicht.
Illegale Produkte gehören nicht in den E-Zigaretten-Fachhandel. Alle unsere Produkte sind notifiziert, gekennzeichnet, geprüft und nach geltendem Recht versteuert. Ohne Ausnahme.
Aufklärung und Information
Unser Personal wird kontinuierlich geschult und über die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes informiert.
Wer ein Geschäft des E-Zigaretten-Fachhandels betritt kann sich sicher sein, dass er fachkundig beraten wird, und dass sämtliche gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Dies umfasst neben dem Jugendschutzgesetz insbesondere auch sämtliche Regelungen hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit und Prüfung der im Fachhandel angebotenen Produkte.
Altersprüfung
Wir stellen sicher, dass stets ein Ausweisdokument verlangt wird, bevor E-Zigaretten an Personen verkauft werden, die nicht eindeutig mindestens 18 Jahre oder älter sind. Im Zweifelsfall wird immer eine Altersprüfung durchgeführt.
Im Online-Handel der VdeH-Mitglieder erfolgt stets eine zweistufige Altersverifikation. Zunächst beim Bestellvorgang und erneut bei der Lieferung der Produkte.
Für den eZigaretten-Fachhandel des VdeH gibt es keine Ausnahme von der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgehensweise.
Welche Herausforderungen gibt es?
Verkaufsstellen außerhalb des Fachhandels ignorieren den Jugendschutz
Außerhalb des etablierten Fachhandels, insbesondere im Bereich von Shisha-Shops, Kiosken und Spätis kommt es vermehrt zu eklatanten Verstößen gegen den Jugendschutz. Kontrollen finden kaum bzw. überhaupt nicht statt.
Für diese Akteure herrscht faktisch kaum Risiko der Entdeckung oder Sanktionierung. Der Handel mit illegalen Produkten bleibt rechtlich nahezu folgenlos und erweist sich gleichzeitig als äußerst profitabel. Selbst Wiederholungstäter haben oftmals nur mit geringen Strafen zu rechnen.
Aktuell können die Händler ihren Fokus gänzlich auf den Profit legen, denn selbst wenn es mal zu einer Strafe nach einer Kontrolle kommen sollte, ist der Handel mit den verbotenen Produkten so lukrativ, dass es sich schlichtweg lohnt die illegalen Aktivitäten weiter zu betreiben.
Es sind deutlich mehr Anstrengungen und eine Intensivierung der Kontrollen seitens der Behörden notwendig. Empfindliche Strafen, die weit über ein kleines Ordnungsgeld hinaus gehen, sind erforderlich um ein klares Signal für den Jugendschutz zu setzen.
„Die Politik macht es sich zu leicht. Sie verbietet zu Recht den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche, kann aber andererseits Verbote und Gesetze nicht durchsetzen.“
„Länder und Kommunen müssen im Jugendschutz erheblich mehr Anstrengungen unternehmen und ihn vor allem konsequent durchsetzen. Es fehlt nicht an Gesetzen, sondern insbesondere an Kontrolle und Verfolgung.“
Influencer umgehen das Werbeverbot in den sozialen Medien
Trotz des hierzulande geltenden umfassenden Werbeverbots betreiben Influencerinnen und Influencer in den sozialen Medien unzulässige Werbung. Diese richtet sich zudem häufig an ein viel zu junges Publikum. Die Produkte tragen häufig den Namen der Influencer und werden über deren eigene Social-Media-Kanäle beworben. Dabei sind sie direkt mit Online-Shops verknüpft.
Seit dem Jahr 2021 ist in Deutschland auch die Werbung für nikotinhaltige und nikotinfreie Produkte nahezu vollständig verboten, dieses Verbot gilt auch für das Internet. Es handelt sich hierbei also keineswegs um eine „Grauzone“, sondern um klare Verstöße gegen geltendes Recht. Neben den zuständigen Behörden und Landesmedienanstalten sind auch die Plattformbetreiber verstärkt in die Pflicht zu nehmen, um verbotene Inhalte zu löschen.
„Trotz zahlreicher Hinweise findet seitens der zuständigen Behörden und Landesmedienanstalten eine effektive Verfolgung kaum statt. Dies führt dazu, dass eine abschreckende Wirkung ausbleibt und weiterhin unzulässige Werbung existiert.“
Wachsender Schwarzmarkt
Die Einführung der Steuer auf Tabaksubstitute durch die Politik hat ungewollt ideale Bedingungen für die Entstehung eines florierenden Schwarzmarkts geschaffen. Trotz eindringlicher Warnungen während der Beratungen zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz im Jahr 2021 und der Kritik der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Zoll, die die Steuerpläne als ein „Startup für Kriminelle“ bezeichnete, wurden diese Bedenken ignoriert.
Diese fehlgeleitete Regulierung hat dazu geführt, dass ein blühender Schwarzmarkt entstanden ist. Aufgrund unzureichender Kontrollen und viel zu geringer Strafen wächst dieser Markt stetig weiter und befindet sich inzwischen fest in den Händen der organisierten Kriminalität.
In diesem Kontext sind weitere Forderungen nach strengeren Regulierungen oder zusätzlichen Steuererhöhungen auf Tabaksubstitute kontraproduktiv. Solche Maßnahmen würden angesichts des offensichtlichen Vollzugsdefizits den Schwarzmarkt nur weiter stärken und den legalen Fachhandel gefährden.
Es ist daher dringend erforderlich, die bestehenden gesetzlichen Regelungen konsequenter durchzusetzen. Darüber hinaus ist ein politisches Umdenken in Bezug auf die Regulierung notwendig – insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen, die zur Entstehung des Schwarzmarktes und zur Stärkung der organisierten Kriminalität beigetragen haben.
„Ein Großteil der in Deutschland im Umlauf befindlichen Einweg-E-Zigaretten stammt vom Schwarzmarkt. Dahinter stecken sehr oft kriminelle Banden und die organisierte Kriminalität.“
Verbraucher wissen nicht, dass es sich um illegale und unsichere Produkte aus dubiosen Quellen handelt
Ein Großteil der Vapes, die außerhalb des Fachhandels angeboten werden, sind illegal, unversteuert, ungeprüft und potenziell gefährlich. Sie wurden nicht notifiziert und niemand kontrolliert welche Inhaltsstoffe in welchen Mengen tatsächlich enthalten sind.
Zudem wissen die Konsumenten meist nicht, dass die Werbung auf sozialen Medien und durch Influencer eindeutig gegen geltendes Recht verstößt. Stattdessen gehen sie davon aus, dass die Produkte legal und geprüft sind, weil diese scheinbar überall verfügbar sind, und sie von Influencern angepriesen werden.
Es ist dringend erforderlich, die Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung zu intensivieren. Dabei sollte der Fokus jedoch nicht auf der pauschalen Verurteilung von E-Zigaretten liegen, sondern vielmehr auf der Warnung vor den potenziellen Gefahren von Schwarzmarktprodukten. Diese stellen ein erhebliches Risiko dar und sollten keinesfalls als unbedenklich betrachtet werden.
„Den Konsumenten ist nicht bewusst, dass sie illegale und ungeprüfte Ware erwerben und dadurch einen organisierten kriminellen Markt unterstützen.“
Welche Rolle spielt der Schwarzmarkt?
Der rasant wachsende Schwarzmarkt nimmt Jugendliche gezielt in den Fokus
Kriminelle Organisationen sorgen dafür, dass jeden Monat mehrere Millionen illegale Einweg-E-Zigaretten nach Deutschland eingeführt werden.
Vor allem Betreiber von Shisha-Shops, Kiosken und Spätis haben erkannt, dass der Verkauf illegaler E-Zigaretten, besonders an Jugendliche, eine äußerst lukrative und nahezu risikofreie Einnahmequelle darstellt.
Dass dabei die die Gesundheit der Verbraucher mit fragwürdigen Produkten aus dubiosen Quellen aufs Spiel gesetzt wird, spielt für die Verkäufer angesichts der hohen Profite keine Rolle.
Aufgrund des geringen Entdeckungsrisikos und der unverhältnismäßig milden Strafen hat dieser Schwarzmarkt mittlerweile ein solches Ausmaß erreicht, dass die Behörden diesem Treiben offenbar weitgehend machtlos gegenüberstehen.
Es sind deutliche Verbindungen zur organisierten Kriminalität ersichtlich
Der Import der Produkte erfolgt nicht über offizielle Kanäle. Vielmehr werden Sendungen, häufig aus China stammend, absichtlich falsch deklariert. Diese Sendungen werden zunächst über Drittstaaten und Zwischenhändler in die EU eingeführt. Von dort aus gelangen sie dann in lokale Lager in Deutschland. Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass monatlich mehrere Millionen dieser Geräte auf diesem Weg nach Deutschland gelangen.
Der Handel mit den illegalen Produkten wird anschließend über soziale Medien und Messenger-Dienste wie Telegram organisiert und durchgeführt. Die Auslieferung erfolgt in der Regel mit unauffälligen Kleintransportern direkt an die Ladentür des Käufers. Die Bezahlung wird überwiegend bar oder über schwer nachvollziehbare Zahlungsmethoden abgewickelt.
Mehrere tausend Euro Profit pro Woche
Der steuerfreie Profit, den ein einzelner Shop auf diese Weise erzielt, liegt in der Regel zwischen 5.000 und 7.000 Euro pro Woche, kann in Einzelfällen jedoch auch deutlich höher ausfallen.
Da die Läden in der Regel nur wenige Hundert dieser Geräte auf Lager haben, ist bei einer Kontrolle meist nur ein geringes Bußgeld zu erwarten, welches angesichts der hohen Gewinne kaum ins Gewicht fällt.
Es ist naheliegend, dass Händler, die illegale Produkte anbieten und sich nicht für die Gesetzeslage interessieren, auch nicht an der Einhaltung von Jugendschutzgesetzen interessiert sind. Daher besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Schwarzmarkt und dem Jugendschutz.
„Es ist erschreckend! In öffentlich zugänglichen Gruppen werden ohne Scheu große Mengen illegaler Vapes von dubiosen Händlern angeboten. Dabei handelt es sich um Gruppen, in denen auch Falschgeld und andere verbotene Waren gehandelt werden.“
Der Schwarzmarkt verhindert einen wirksamen Jugendschutz
Ein Großteil der im Umlauf befindlichen Einweg-E-Zigaretten stammt vom Schwarzmarkt und aus dubiosen Quellen.
Dahinter verbergen sich häufig organisierten Strukturen und kriminelle Banden.
Importe erfolgen nicht über offizielle Kanäle. Sendungen werden falsch deklariert und von den Schmugglern über Drittstaaten und Zwischenhändlern nach Deutschland gebracht.
Es werden illegale, ungeprüfte und nicht verkehrsfähige Produkte mit fragwürdigen Inhaltsstoffen vertrieben.
Der Jugend- und Verbraucherschutz wird umgangen und es findet eine massenhafte Hinterziehung von Steuergeldern (Tabaksteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen-/Körperschaftsteuer) statt.
Der geschätzte Schaden bei der Tabaksteuer liegt bei einer hohen dreistellige Millionensumme.
Soziale Medien und Messenger Dienste sind eine beliebte Plattform für illegale Aktivitäten im Bereich der Einweg-E-Zigaretten geworden.
Über 75% der in Shisha-Shops angebotenen E-Zigaretten sind illegal.
Außerhalb des Fachhandels wird in etwa 75% der Fällen der Jugendschutz ignoriert. Eine Altersprüfung findet kaum statt.
Aufgrund der breiten Verfügbarkeit und der offenen Präsentation gehen die Konsumenten davon aus legale und geprüfte Ware zu erwerben.
Politik und Behörden sind überfordert und sehen dem Treiben des Schwarzmarkts scheinbar tatenlos zu.
In den ersten zehn Jahren erfolgte der Vertrieb von E-Zigaretten in Deutschland nahezu ausschließlich über den Fachhandel, wodurch es praktisch ausgeschlossen war, Kinder oder Jugendliche mit E-Zigaretten auf der Straße anzutreffen. Der Jugendschutz war effektiv und ist es bezogen auf den Fachhandel noch heute.
Doch seit etwa zwei Jahren hat sich dies dramatisch verändert: Außerhalb des Fachhandels wird der Jugendschutz kaum mehr durchgesetzt. Viele Geschäfte, insbesondere Shisha-Shops, werben gezielt mit ihrer Attraktivität für Minderjährige und präsentieren auf ihren Social-Media-Kanälen Bilder und Videos von langen Schlangen von Kindern und Jugendlichen vor ihren Geschäften.
„Öffentlich einsehbaren Fotos auf Google und in den sozialen Medien zeigen lange Schlangen von Jugendlichen vor Shisha-Shops. Die Betreiber nutzen solche Bilder sogar aktiv für ihre Werbung.“
Unsere Jugendschutzkampagne
Gemeinsam für den Jugendschutz und gegen den Schwarzmarkt
Mit unserer Jugendschutzkampagne verfolgen wir das Ziel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit zu erzeugen und sowohl das mediale als auch das politische Interesse in die richtige Richtung zu lenken und zielführende Maßnahmen anzustoßen.
E-Zigaretten dürfen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Der VdeH setzt sich mit seiner aktuellen Jugendschutzkampagne vehement für eine Stärkung des Jugendschutzes ein und fordert die verantwortlichen Behörden zum Handeln auf.
Im Zuge unserer Jugendschutzkampagne fordern wir daher auch ein entschiedenes Vorgehen gegen den Schwarzmarkt. Es von entscheidender Bedeutung, die bestehenden Gesetze streng durchzusetzen und unlautere Marktteilnehmer konsequent zu bestrafen, um die Probleme wirksam zu bekämpfen.
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz und Schwarzmarkt in unserem Faktenreport „Jugendschutz & Schwarzmarkt“
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