Tabaksteuer

Entstehung TabStMoG

19.12.2019

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/16175

Kleine Anfrage: "Plant die Bundesregierung, angesichts der Verzögerungen bei der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie auf EU-Ebene, das Tabaksteuergesetz auf nationaler Ebene zu ändern?"

06.01.2020

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/16325

Antwort der Bundesregierung: "Eine Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes liegt nicht vor."

06.05.2020

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/18978

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: EU-Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterentwickeln und an gesundheitlichen Auswirkungen ausrichten

07.09.2020

Sitzung des Finanzausschuss - Öffentliche Anhörung / Expertenanhörung

„Die Höhe einer Besteuerung sollte sich also nach dem Risikopotential richten und zugleich eine Schwelle für den Ersteinstieg schaffen. Eine Quasi-Gleichstellung der Besteuerung von Verbrennungszigaretten und über 90%ig risikoreduzierten Alternativen wäre ein falsches Signal an die Raucher, die zum Umstieg oder Ausstieg bereit wären.“

(Prof. Dr. Martin Storck, Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH)

„Ein regulatorischer Rahmen, der den Wechsel von herkömmlichen verbrennbaren Tabakwaren zu risikoärmeren Dampf- und Rauchprodukten fördert, ist empfehlenswerter als ein Rahmen, der alle Formen des Rauchens zu unterbinden versucht. Gegebenenfalls empfiehlt es sich sogar, die am wenigsten gesundheitsschädlichen Dampf- und Rauchprodukte nicht mit einer speziellen Verbrauchsteuer zu belegen.“

(Prof. Dr. Berthold U. Wigger; Wigger, Karlsruher Institut für Technologie)

„Daher bin ich nicht der Auffassung, dass E-Zigaretten trotz der unbestrittenen Risiken auch nur annähernd so hoch besteuert werden sollten wie herkömmliche Zigaretten“

(Dr. Bernd Werse, Johann Wolfang Goethe-Universität Frankfurt am Main)

„[…] dass der Umstieg von extrem schädlichen Produkten auf weniger schädliche Produkte unterstützt werden kann, indem man eine unterschiedlich hohe Besteuerung vorsieht.“

(Prof. Dr. Ute Mons, Deutsches Krebsforschungszentrum)

Oktober 2020

GELEAKTES DOKUMENT!

Bereits im Oktober 2020 arbeitet das Bundesministeriums der Finanzen an einem Referentenentwurf:

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz - TabStMoG) - Stand Oktober 2020

Darin heißt es: "Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sind zukünftig Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen als solche der Tabaksteuer."

Brisant: Sowohl kurz zuvor, als auch wenige Monate später verneinte die Bundesregierung, dass es solche Pläne überhaupt gebe.

„Der Referentenentwurf lässt verschiedene Auswirkungen auf die Zollverwaltung hinsichtlich der Bekämpfung des Schmuggels von der Tabaksteuer unterliegenden Produkten beim Erfüllungsaufwand außer Acht.“

„Bedingt durch die erhebliche Steuerlast auf bspw. Liquids wird sich zwangsläufig auch ein Schwarzmarkt zur Steuervermeidung entwickeln. Dafür kommen einerseits Importe der „neuen“ steuerpflichtigen Produkte wie Liquids aus dem Drittland in Betracht, aber ebenso das Verbringen aus Mitgliedstaaten der EU. Zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit sowie der Einnahmensicherung kommt diesbezüglich auf die Zollverwaltung ein zusätzlicher Aufwand für Kontrollen, Ermittlungen durch die Zollfahndungsämter, so wie die Verfolgung von Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten zu.“

Der Referentenentwurf wirkt im Bereich der neuartigen Erzeugnisse – Erhitzter Tabak und E-Zigaretten – wie ein Konjunkturpaket für die Organisierte Kriminalität. Der Schmuggel und der Verkauf von illegal hergestellten und unversteuerten Waren werden massiv zunehmen. Die Steuererhöhung wird auch den Online-Handel mit Erhitztem Tabak und E-Zigaretten aus nicht seriösen Quellen aus dem EU-Ausland deutlich beleben. In der Bekämpfung des Schmuggels kommt erschwerend hinzu, dass Heat-not-Burn-Produkte und Liquids in anderen Mitgliedstaaten nicht der Tabaksteuer unterliegen und deshalb nicht durch Steuerzeichen gekennzeichnet sind.“

21.12.2020

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/25566

Kleine Anfrage: "Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Tabaksteuern, und wenn ja, inwiefern?"

20.01.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/26014

Antwort der Bundesregierung: "Eine Initiative der Bundesregierung zur Änderung des Tabaksteuergesetzes liegt nicht vor."

27.01.2021

Deutscher Bundestag - heute im bundestag (hib) 

"Regierung plant keine Erhöhung der Tabaksteuer"

05.02.2021

PRESSEBERICHT - Spiegel Online

"Rauchen soll vom nächsten Jahr an merklich teurer werden. Finanzminister Scholz will nach SPIEGEL-Informationen erstmals auch Konsumenten von E-Zigaretten zur Kasse bitten."

11.02.2021

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen

"Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes (Tabaksteuermodernisierungsgesetz – TabStMoG) "
"Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sind ab dem 1. Juli 2022 Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen als solche der Tabaksteuer."

 

01.03.2021

Pressemeldung der GdP Zoll: Neues-Tabaksteuerrecht wird "Startup" für Kriminelle

"Die steuerrechtliche Seite einer Tabakbesteuerung und die politische Absicht der Einnahmeerzielung und Lenkung hat eben immer auch eine dunkle Seite. Beim Schmuggel mobilisieren solche Erhöhungen auch gern die Organisierte Kriminalität oder wenigstens organisierte Kriminelle."

„Besonders ärgerlich sind nicht nur die unterbliebenen Tabaksteuereinnahmen. Besonders ärgerlich sind auch die Störungen der redlichen Wirtschaft und ihrer Märkte. […] Gefährdet sind nämlich auch andere Branchen, die mit dem später gewaschenen Geld von den Kriminellen überrannt und geflutet werden.“

Frank Buckenhofer, Vorsitzender GdP Zoll

01.03.2021

Stellungnahme zum Referentenentwurf der GdP Zoll

„Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll (GdP-Zoll) birgt der Entwurf in einem nicht unerheblichen Maß die Gefahr der Zunahme illegaler Gewinnoptionen, die sicher von den schon heute gefestigten Strukturen der Organisierten Kriminalität im Bereich der üblichen Schmuggelmärkte gern genutzt werden.“

„Die im Gesetzentwurf genannten Maßnahmen, vor allem die beabsichtigte veränderte Besteuerung von Tabakwaren mit ihren erheblichen Folgen für die Preisbildung in den legalen Märkten, setzen zugleich auch enorme Anreize für die Organisierte Kriminalität, gerade im Bereich von neuartigen Erzeugnissen (E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkte) aktiv zu werden. Der Entwurf schafft damit erhebliche Gewinnaussichten auf den illegalen Märkten.“

„Daher erwartet die GdP Zoll, dass in dieser Frage das Gegenteil von dem eintritt, was das Gesetz eigentlich bezwecken möchte und das Gesetz eher den Effekt einer „Startup Finanzierung“ für neue Zweige der Organisierten Kriminalität hat, in dessen Folge beabsichtigte Einnahmen nicht realisiert, stattdessen aber Gewinnoptionen in den illegalen Märkten mobilisiert werden.“

„Der vorgelegte Gesetzesentwurf für die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes bedeutet deshalb für den Zoll unter den aktuellen Bedingungen, dass der Zoll mit einem Zuwachs an Verbrauchsteuerkriminalität zu rechnen hat, die er nicht mehr ausreichend bekämpfen können wird, weil die Ressourcen schon jetzt nicht ausreichend sind. Für die redliche Industrie und den Handel entsteht dadurch ein ungleicher Wettbewerb und Konkurrenzkampf mit Kriminellen, ohne dass der Staat die wirtschaftlich Redlichen vor diesen Tätern schützen kann.“

02.03.2021

Stellungnahme zum Referentenentwurf der BDZ -Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

„Der Referentenentwurf lässt verschiedene Auswirkungen auf die Zollverwaltung hinsichtlich der Bekämpfung des Schmuggels von der Tabaksteuer unterliegenden Produkten beim Erfüllungsaufwand außer Acht.“

„Bedingt durch die erhebliche Steuerlast auf bspw. Liquids wird sich zwangsläufig auch ein Schwarzmarkt zur Steuervermeidung entwickeln. Dafür kommen einerseits Importe der „neuen“ steuerpflichtigen Produkte wie Liquids aus dem Drittland in Betracht, aber ebenso das Verbringen aus Mitgliedstaaten der EU. Zur Sicherstellung der Steuergerechtigkeit sowie der Einnahmensicherung kommt diesbezüglich auf die Zollverwaltung ein zusätzlicher Aufwand für Kontrollen, Ermittlungen durch die Zollfahndungsämter, so wie die Verfolgung von Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten zu.“

Der Referentenentwurf wirkt im Bereich der neuartigen Erzeugnisse – Erhitzter Tabak und E-Zigaretten – wie ein Konjunkturpaket für die Organisierte Kriminalität. Der Schmuggel und der Verkauf von illegal hergestellten und unversteuerten Waren werden massiv zunehmen. Die Steuererhöhung wird auch den Online-Handel mit Erhitztem Tabak und E-Zigaretten aus nicht seriösen Quellen aus dem EU-Ausland deutlich beleben. In der Bekämpfung des Schmuggels kommt erschwerend hinzu, dass Heat-not-Burn-Produkte und Liquids in anderen Mitgliedstaaten nicht der Tabaksteuer unterliegen und deshalb nicht durch Steuerzeichen gekennzeichnet sind.“

24.03.2021

Pressemeldung des Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Anpassung der Tabaksteuer - Tabakmodernisierungsgesetz beschlossen

"Beschluss des Bundeskabinetts: Das Bundeskabinett hat am 24. März den Entwurf des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes beschlossen. Die Bundesregierung nimmt damit eine Anpassung von Tabaksteuertarifen vor und reagiert auf den sich verändernden Tabakwarenmarkt und das Konsumverhalten. Zudem wird der Gesundheits- und Jugendschutz gestärkt.

Mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

Eine Stärkung des Gesundheits- und Jugendschutzes: Durch die Anpassung der Steuertarife und die steuerliche Gleichbehandlung von Heat-not-Burn-Produkten (erhitzter Tabak) und die Einführung der Besteuerung von nikotinhaltigen Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten wird ein notwendiges Einstiegsniveau bei der Preisgestaltung von gesundheitsschädlichen Tabak- und Nikotinprodukten sichergestellt.

Eine Anpassung der Tabaksteuer an den sich verändernden Tabakwarenmarkt und den Tabakkonsum: Ersatzprodukte zur Zigarette wie die bisher nicht besteuerte E-Zigarette und die nur unzureichend besteuerten Heat-not-Burn-Produkte werden zukünftig sachgerecht besteuert.

Eine stufenweise Anpassung der Tabaksteuertarife, wie sie auch in der Vergangenheit erfolgt ist."

26.03.2021

Bundesrat - Drucksache 243/21 

Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz - TabStMoG)

19.04.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/28655

Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz - TabStMoG)

21.04.2021

PRESSEBERICHT - Die Welt

"Die Steuer auf E-Zigaretten wird ein Fest für Schmuggler, Schieber und Fälscher"

22.04.2021

Bundesrat - Drucksache 243/1/21

Empfehlungen der Ausschüsse zum Entwurf eines Tabaksteuerrechts TabStMoG) Gesetzes zur Modernisierung (Tabaksteuermodernisierungsgesetz

„Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt […]die Höhe des Steuersatzes für nikotinhaltige Liquids zu überdenken, denn durch die im Gesetz national vorgesehenen überdurchschnittlich hohen Steuersätze entstehen unüberwindbare Wettbewerbsnachteile im Zeitalter des Online-Handels gegenüber nicht der Steuerpflicht unterliegenden Wettbewerbern innerhalb der EU.“

„Der dem Steuertarif zugrunde liegende Maßstab der Bundesregierung, nämlich der Vergleich des Zeitraumes, in dem das Verdampfen einer bestimmten Menge nikotinhaltigen Liquids erfolgt, mit dem in der gleichen Zeit möglichen Verbrauch von herkömmlichen Tabakzigaretten, hält einer objektiven Gegenüberstellung bezüglich der verbrauchten Nikotinmenge nicht stand.“

„Weiter verweist der Bundesrat auf schwerwiegende Nachteile für die einheimische Branche.“

22.04.2021

Deutscher Bundestag - Erste Beratung im Bundestag / Stenografischer Bericht der 224. Sitzung

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz TabStMoG) - Drucksache 19/28655

Überweisungsvorschlag:

  • Finanzausschuss (f)
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
  • Haushaltsausschuss

28.04.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/29210

Antrag: Dampfprodukte fair besteuern

"vor Einführung einer nationalen Besteuerung von Dampfprodukten beziehungsweise nikotinhaltiger Flüssigkeiten zur Verwendung in E-Zigaretten die Novelle der EU-Tabaksteuerrichtlinie abzuwarten, um eine europaweit unkoordinierte Besteuerung oder unnötigen Korrekturbedarf zu vermeiden"

"sich auf EU-Ebene für eine Mindestbesteuerung einzusetzen, deren Höhe erheblich unterhalb der vorgeschlagenen Steuersätze des TabStMoG liegt"

"die Besteuerung nikotinhaltiger Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten ausschließlich nach Volumen erfolgen zu lassen, statt wie bisher vorgeschlagen je Milligramm enthaltener Nikotinalkaloide"

"bei der Einführung einer Besteuerung von E-Zigaretten oder nikotinhaltiger Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten die aktuell angespannte Lage der Branche sowie ihre mittelständische Prägung besonders zu berücksichtigen, indem sie nicht während oder im direkten Nachgang der Pandemie erfolgt"

"die Möglichkeit zu prüfen, die Tabaksteuer im Sinne der Entbürokratisierung zukünftig auf Grundlage von  Verbrauchsteuererklärungen entrichten zu lassen."

07.05.2021

Bundesrat - Stenografischer Bericht der 1004. Sitzung

"Ich rufe Tagesordnungspunkt 41 auf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabaksteuermodernisierungs gesetz– TabStMoG) (Drucksache 243/21)"

"Es liegen keine Wortmeldungen vor."

"Wir kommen zur Abstimmung. Es liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ich rufe auf:"

"Ziffer 1! – Minderheit."

"Ich frage daher: Wer ist dafür, gegen den Gesetzentwurf gemäß Ziffer 2 keine Einwendungen zu erheben? - Mehrheit."

"Dann ist so beschlossen"

07.05.2021

Bundesrat - Drucksache 243/21

Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuer rechts (Tabaksteuermodernisierungsgesetz - TabStMoG)

Der Bundesrat hat in seiner 1004. Sitzung am 7. Mai 2021 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

09.05.2021

Stellungnahme als Sachverständiger zur Öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Stellungnahme von Dr. Bernd Werse, Goethe Universität Frankfurt / Centre for Drug Research

„Nachdem monatelang über eine mögliche zukünftige Besteuerungen von E-Zigaretten-Liquids und Tabakerhitzer-Sticks diskutiert worden ist und ich dazu im vergangenen September anlässlich eines Entwurfs der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 19/18978 vom 6.5.2020) bereits ausführlich Stellung nehmen durfte, bin ich erschüttert über den nun vorliegenden Gesetzentwurf der amtierenden Bundesregierung.“

„Dass die neuartigen Dampfprodukte zukünftig ebenso hoch bzw. annähernd so hoch besteuert werden sollen wie Verbrennungszigaretten und damit umgerechnet auf die übliche Konsumeinheit sogar höher als selbstgedrehte bzw. -gestopfte Zigaretten, widerspricht nicht nur dem weitgehenden wissenschaftlichen Konsens über die unterschiedliche Schädlichkeit dieser Produkte, sondern wird aller Voraussicht nach kontraproduktiv im Hinblick auf Schadensminimierung bezüglich Rauchen/Dampfen bzw. der öffentlichen Gesundheit insgesamt sein.“

„Generell bin ich der Meinung, dass potenziell riskante Produkte auch entsprechend besteuert werden sollten – allerdings entsprechend einem ungefähren Verhältnis zu ihrer Gefährlichkeit.

Es ist völlig unklar, welche Lenkungswirkung mit der neuen Steuer erzielt werden soll. Wenn die Bundesregierung glaubt, dadurch könnten „Dampfer*innen“ vom Konsum abgehalten werden und gleichzeitig der Konsum von Verbrennungszigaretten nicht ansteigen, so wäre dies eindeutig in den Bereich des Wunschdenkens einzuordnen, wie Erfahrungen aus dem Ausland zeigen.“

„Zusätzlich dazu, dass aller Voraussicht nach ein Teil der aktuell E-Produkte Konsumierenden wieder auf Zigaretten umsteigen wird, werden sich vermutlich erhebliche Anteile aus dem Ausland, z.B. über den grenzenlosen Online-Handel, mit Liquids versorgen, was leichter und unauffälliger möglich ist als z.B. beim Zigarettenschmuggel. Damit entsteht ein neuer Schwarzmarkt, der wiederum mit staatlichen Finanz- und Personalmitteln bekämpft werden müsste.

Darüber hinaus wird ein weiterer Teil der „Dampfer*innen“ dazu animiert werden, mit selbst gemischten Liquids zu experimentieren. Zutaten hierzu, inklusive hochprozentigen und damit hochtoxischen Nikotinlösungen, sind bereits in Onlineshops verfügbar. Hier entstehen zusätzliche erhebliche gesundheitliche Risiken.“

11.05.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/29547

Kleine Anfrage: "Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass durch die beabsichtigte Veränderung der Besteuerung von Tabakwaren und neuartigen Produkten Anreize für die organisierte Kriminalität entstehen oder verstärkt werden, ihre Tätigkeit insbesondere im Bereich der neuartigen Erzeugnisse auszuweiten? Kann die Bundesregierung die Befürchtung der GdP-Zoll nachvollziehen, dass durch die Verschärfung der Preisdifferenzen infolge des TabStMoG zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern weitere strukturelle Anreize für Konsumenten geschaffen werden, zur Umgehung der deutschen Steuerlast in das benachbarte Ausland zu reisen?"

17.05.2021

Sitzung des Finanzausschuss - Öffentliche Anhörung / Expertenanhörung

„Um es ganz klar zu sagen: Raucher rauchen wegen des Nikotins, sie sterben an den Verbrennungsprodukten.“

Dr. Tobias Rüther, Leiter der Tabakambulanz der LMU

„Auch das wurde vorhin schon kurz angesprochen. In Italien hat man die Erfahrung gemacht, dass bei weitem nicht die vorgesehenen Steuereinnahmen erzielt werden, wenn man relativ hohe Steuern auf Liquids einführt. Das lässt ganz klar darauf schließen, dass die Leute auf den Schwarzmarkt umgestiegen oder teilweise auch wieder zum Rauchen zurückgekehrt sind, weil sie dies subjektiv als für sich günstiger gefunden haben.

Dr. Bernd Werse, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt

17.05.2021

Deutscher Bundestag - heute im bundestag (hib)

"Experten kritisieren Tabaksteuer-Änderung"

"Die Experten kritisierten den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus unterschiedlichen Richtungen. Aus Sicht von Medizinern geht die geplante Steuererhöhung nicht weit genug, um abschreckend zu wirken. Nach Auffassung der Tabak- und E-Tabakbranche ist der geplante Steueraufschlag zu hoch. Größter Diskussionspunkt der Experten in der Anhörung unter Leitung der Ausschussvorsitzenden Katja Hessel (FDP) war die praktische Gleichbehandlung von Zigaretten und ihrer verbrennungsfreien Alternativen. Vor allem die geladenen Sucht-Mediziner sahen das kritisch."

18.05.2021

PRESSEBERICHT - t-online

"Union bekräftigt Widerstand gegen neue Tabaksteuer von Scholz"

„Wir in der Union haben uns intern abgestimmt. So wie der Vorschlag jetzt ist, können wir nicht zustimmen. Die Expertenanhörung hat uns nochmal Recht gegeben. Scholz kann nicht sämtliche Fachleute ignorieren – so wie sonst immer. Es geht hier um die Gesundheit der Bürger.“

Sebastian Brehm, CDU

„Ich habe keinen Experten gehört, der den Gesetzentwurf verteidigt hätte. Im Gegenteil: Kritik kam zurecht von allen Seiten. In meinen 3,5 Jahren als Abgeordneter habe ich noch nie so ein vernichtendes Urteil gesehen. SPD und Olaf Scholz müssen die Kuh vom Eis holen. Es wäre ein Fehler, wenn das Gesetz, so wie es jetzt ist, durchkommt. Hier sehe ich definitiv Nachbesserungsbedarf.“

Stefan Schmidt, Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

26.05.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/30140

Antwort der der Bundesregierung: " Der deutsche Zoll ist personell gut aufgestellt und geübt im Umgang mit der Einführung von neuen bzw. zusätzlichen Verbrauchsteuern. Der Zollfahndungsdienst ist sowohl national als auch international gut aufgestellt, um den Tabakschmuggel in größeren Mengen wirkungsvoll zu bekämpfen. Dabei arbeitet er auf internationaler Ebene eng mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der EU-Kommission, insbesondere OLAF und Europol zusammen"

28.05.2021

PRESSEBERICHT - Spiegel Online

"Goethe Universität Frankfurt am Main - Fragen an den Suchtforscher Dr. Bernd Werse zur Anhörung im Bundestag zur „Modernisierung des Tabaksteuerrechts“

In dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen E-Zigaretten aber stärker als bislang besteuert werden. Experten wie Sie haben sich nahezu einhellig dagegen ausgesprochen.

"Nur Vertreter des Aktionsbündnisses Nichtrauchen haben sich dafür ausgesprochen. Sie verweisen darauf, dass auch E-Zigaretten potenziell schädliche Stoffe enthalten. Studien zeigen aber gerade, dass E-Zigaretten weitaus weniger schädlich sind als normale Zigaretten, vor allem, weil sie keine Verbrennungsprodukte enthalten. Ansonsten findet der Gesetzentwurf bei Expert*innen wenig Gegenliebe. In der Vorlage wird unter anderem die Hoffnung ausgedrückt, dass man darüber mehr Steuereinnahmen erzielen könnte. Wenn es aber um die Gesundheit gehen sollte, dann ist das der falsche Ansatz. Es gibt zudem Erfahrungen aus Ländern wie Ungarn und Italien, dass sich Steuermehreinnahmen gar nicht einstellen, denn die Konsumenten besorgen sich die Liquids, aus denen der Dampf entsteht, aus dem Ausland bzw. über das Internet."

09.06.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/30490

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

„Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 19/28655, 19/29589 […] Annahme des Gesetzentwurfs“

„Zu dem Antrag Drucksache 19/29210 „Dampfprodukte fair besteuern“ […] Ablehnung des Antrags“

09.06.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/30531

Entschließungsantrag

„Verschiedene EU-Staaten haben bereits eine hohe Besteuerung nikotinhaltiger Liquids eingeführt, die aber immer noch niedriger war als jetzt von der Bundesregierung vorgesehen. In der Folge ist in diesen Ländern, wie zu erwarten, der Tabakkonsum gestiegen, und der Bedarf an Liquids wurde über den internationalen Inner-EU-Versandhandel, der kaum zu überwachen ist, gedeckt. Auch der Schwarzhandel stieg an, mit den bekannten Folgen für die fehlende Überwachung der Produktsicherheit und des Jugendschutzes. Das betraf etwa Italien, Litauen, Ungarn und Estland. Alle diese Staaten haben die Steuer wieder abgeschafft oder auf einen Bruchteil reduziert.“

09.06.2021

Deutscher Bundestag - Drucksache 19/30532

Entschließungsantrag

„Darüber hinaus könnte die ungleiche Besteuerung der neuartigen Produkte in der EU ein Anreiz sein, vermehrt auf nicht in Deutschland versteuerte, günstigere Produkte aus dem EU-Ausland zurückzugreifen, insbesondere in Grenzregionen, und auch zu deutlich mehr Schmuggel führen – beides mit entsprechenden Auswirkungen auf die geplanten Steuermehreinnahmen.“

09.06.2021

Deutscher Bundestag - heute im bundestag (hib)

"Finanzausschuss beschließt Tabaksteuererhöhung"

"Der Finanzausschuss des Bundestags beschloss am Mittwoch den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts."

"Vier Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden angenommen."

"Zwei Entschließungsanträge der FDP, ein Entschließungsantrag der Grünen sowie ein Antrag der FDP wurden abgelehnt."

10.06.2021

Deutscher Bundestag - Plenarprotokoll 19/233

"Finanzausschuss beschließt Tabaksteuererhöhung"

„Gleiches gilt für neuartige Rauchprodukte. Einige haben früher ja behauptet, diese neuartigen Rauchprodukte – Heat-not-Burn, E-Zigarette – seien gesünder. Jetzt heißt es, sie seien zumindest weniger schädlich. Die E- Zigarette sei beispielsweise um 95 Prozent weniger schädlich; sie sei ein Um- und Ausstiegsprodukt.

Dass sie viel besser und gesünder sei, haben wir früher auch von der Light-Zigarette gehört.

Wenn man sieht, dass 80 Prozent derjenigen, die dampfen, Dual Use betreiben – sie rauchen also auch noch Tabakprodukte –, dann weiß man, dass das schädlicher ist als das Zigarettenrauchen alleine.

Was machen wir jetzt? Wir besteuern die Produkte entsprechend dem Sucht- und Gefährdungspotenzial; wir besteuern sie angemessen, das heißt höher, und das ist auch richtig so.“

Michael Schrodi, SPD

[…] wäre eine tiefere Diskussion gerade über Themen des Gesundheitsschutzes, der Suchtprävention und der Behandlung wichtig gewesen. Sie haben uns stattdessen aber einen Gesetzentwurf mit hektisch zusammengeschusterten Zahlen vorgelegt, für dessen Prüfung wir in dieser Woche nicht einmal zwei Stunden Zeit hatten. Er ist im Ausschuss mit Ihren Stimmen – und nur mit Ihren Stimmen – beschlossen worden, und über diesen Beschluss sollen wir nun nach einer Debatte von wenigen Minuten mitten in der Nacht endgültig abstimmen.

Es geht um Gesundheitsschutz, Jugendschutz, auch um Schwarzmarkt und Schmuggel. Das ist nichts für Hinterzimmer, nichts für Spielchen, nichts für unappetitliche Kuhhandel. Aber genau das haben Sie von der Großen Koalition gemacht.

Ihre Berechnung des zu erwartenden Steueraufkommens ist unsolide; denn wenn es Ihnen darum geht, die neuen Verdampferprodukte kleinzuhalten, dann können Sie uns die von Ihnen geschätzten hohen künftigen Steuereinnahmen doch gar nicht schlüssig erklären, es sei denn, Sie gehen selbst davon aus, dass Sie mit diesem Ansinnen scheitern.“

Till Mansmann, FDP

 

„Tabaksteuermodernisierungsgesetz: Was für ein großes Drama! Erst legt Herr Scholz ganz plötzlich einen Gesetzentwurf vor – einen echt dürftigen –, dann bekommt der schlechte Entwurf zu Recht ein vernichtendes Urteil von den Sachverständigen, dann zoffen sich Union und SPD bis zur letzten Minute um Änderungen, und dann schließlich, gestern Mittag, legt uns die Koalition statt eines schlechten einen halbgaren Entwurf vor. – Das ganze Theater hätten Sie sich echt sparen können; denn für Prävention und Schadensreduzierung wird dieses Gesetz nicht sorgen.

Je schädlicher das Produkt, desto höher die Steuer. – Nur das sorgt für Prävention und Schadensminderung. Der Weg, den Union und SPD gewählt haben, ist aber alles andere als sinnvoll. Sie erhöhen die Steuern auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer massiv, insgesamt um mehrere Euro in den nächsten Jahren. Gleichzeitig erhöhen Sie die Steuern auf ein sehr schädliches Tabakprodukt nur minimal, um wenige Cent pro Schachtel. Im Ergebnis bleiben Zigaretten weiterhin preislich attraktiv, auch für junge Menschen, und die hohe Steuer auf E-Zigaretten und Tabakerhitzer hält Raucherinnen und Raucher möglicherweise vom Umstieg ab.

Wer soll, bitte schön, von diesem Steuermodell profitieren? Der Fiskus jedenfalls profitiert kaum; denn dummerweise gehen Union und SPD den nationalen Alleingang. Das heißt, die Menschen werden sich E-Zigaretten, Liquids und Tabaksticks einfach aus dem günstigeren EU-Ausland besorgen, legal oder illegal. Warum hat die Bundesregierung nicht die Reform auf EU-Ebene abgewartet und beschleunigt? Für E-Zigaretten und Tabakerhitzer brauchen wir eine einheitliche Besteuerungsgrundlage in allen Mitgliedstaaten, inklusive einer EUweiten Mindeststeuer.“

Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

„Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 36 a. Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts. Der Finanzausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/30490, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 19/28655 und 19/29589 in der Ausschussfassung anzunehmen.

Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen.

Wer stimmt dagegen?

Enthaltungen?

Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke angenommen.“

Vizepräsident Wolfgang Kubicki

25.06.2021

Bundesrat – Plenarprotokoll 1006

"Kein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses"

01.07.2022

Inkrafttreten der Steuer auf Substitute für Tabakwaren

0,16 Euro pro Milliliter: Bis zum 31. Dezember 2023

0,20 Euro pro Milliliter: Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024

0,26 Euro pro Milliliter: Vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025

0,32 Euro pro Milliliter: Ab dem 1. Januar 2026