Verkaufsautomaten

Der Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) spricht sich grundsätzlich für den freien Verkauf von E-Zigaretten und Vapes in Verkaufsautomaten aus, solange die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen, wie etwa Altersverifikationssysteme, zuverlässig umgesetzt werden. Dadurch wird sichergestellt,  dass der Zugang zu diesen Produkten ausschließlich volljährigen Konsumentinnen und Konsumenten gewährt wird.

Vermischung verschiedener Produktgruppen

Jedoch betrachten wir die Vermischung von Vape-Produkten mit Süßigkeiten, Snacks und Softdrinks in Verkaufsautomaten als äußerst kritisch. Durch diese Angebotsgestaltung wird das Risiko erhöht, dass Kinder und Jugendliche unbeabsichtigt auf diese Produkte aufmerksam gemacht werden.

Eine solche Gestaltung des Angebots spricht eindeutig die falsche Zielgruppe an. E-Zigaretten gehören nicht in die Hände von Minderjährigen, sondern richten sich an erwachsene Raucherinnen und Raucher, die eine weniger schädliche Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten suchen.

Platzierung der Automaten

Ebenso kritisch sieht der Verband die Platzierung solcher Automaten in der Nähe von Schulen, Freizeiteinrichtungen und anderen Bereichen, die vorrangig von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden. Diese Standorte sollten keine Verkaufsstellen für Produkte sein, die ausschließlich für Erwachsene bestimmt sind.

Der Verband fordert, dass der Verkauf von E-Zigaretten und Vapes sowohl im Fachhandel, im Online-Handel als auch über Verkaufsautomaten stets verantwortungsvoll und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen erfolgt.

Distanzierung

Der Verband distanziert sich ausdrücklich von dieser Art der Vermarktung und fordert im Sinne des Jugendschutzes dazu auf, in Verkaufsautomaten kein Mischsortiment anzubieten und bei der Platzierung der Geräte verantwortungsbewusst vorzugehen.

Jugendschutz

Der VdeH setzt sich seit seiner Gründung im Jahr 2011 für einen strikten und konsequenten Jugendschutz ein. Bereits fünf Jahre bevor E-Zigaretten im Jahr 2016 durch die Überarbeitung des Jugendschutzgesetzes eine gesetzliche Altersbeschränkung erhielten, haben sich die Mitglieder per Satzung dazu verpflichtet, Produkte ausschließlich an volljährige Personen abzugeben.

„Wir fordern in Verkaufsautomaten kein Mischsortiment anzubieten und bei der Platzierung der Geräte verantwortungsbewusst zu handeln.“

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH