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Erfolg im Kampf gegen illegale Produkte auf Online-Marktplatz Amazon

Der Kampf gegen unzulässige Angebote auf Online-Marktplätzen, den der VdeH in zahlreichen Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium und dem Zoll thematisiert hat, trägt erste Früchte. In Bezug auf den Online-Riesen Amazon kann nun ein wichtiger Teilerfolg verzeichnet werden. Wie Amazon vor Kurzem mitteilte, tritt ab dem 19. Oktober eine Änderung in den Amazon-Richtlinien für Tabakersatzprodukte in Kraft. Amazon kündigte in einem Schreiben an, den Verkauf von Produkten, die nicht den geltenden Gesetzen und Verordnungen entsprechen, ab dann nicht mehr zuzulassen.

„Das ist ein wichtiger Schritt zu einem fairen Wettbewerb, für den wir lange gekämpft haben“, betont Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, und ergänzt: „Die Steuer auf Substitute für Tabakwaren ist insbesondere im Bereich der Grundstoffe und Basen absurd und in einer nicht nachvollziehbaren Höhe. Dennoch ist sie aktuell geltendes Gesetz, und daher müssen sich alle Marktteilnehmer daran halten.“

Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2022 wird in Deutschland eine Steuer auf Substitute für Tabakwaren erhoben. Diese wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Die erste Stufe in Höhe von 0,16 € pro Milliliter gilt bis Ende 2023. Ab dem 1.1.2024 steigt die Steuer auf 0,20 € pro Milliliter und zum 1.1.2025 auf 0,26 € pro Milliliter. Die Steuer erreicht eine Höhe von 0,32 € pro Milliliter zum 1. Januar 2026.

Als Substitute für Tabakwaren gelten dabei alle Flüssigkeiten, die dem Zweck dienen, in einer E-Zigarette konsumiert zu werden. Diese Definition umfasst sowohl fertige Liquids, Nikotin-Shots, Basen, Longfills, Shortfills, Aromen sowie die Grundsubstanzen (Propylenglykol und pflanzliches Glycerin). Der Nikotingehalt findet keine Berücksichtigung bei der Besteuerung. Ausschlaggebend sind lediglich das Volumen und die Zweckbestimmung.

Seit der Einführung der Steuer hat man leider immer wieder Angebote zahlreicher Händler auf Amazon gesehen, die auf diese Weise versucht haben, die Steuer zu umgehen. Dabei handelte es sich sowohl um Liquids und Aromen als auch um Basisflüssigkeiten. Insbesondere bei den Basisflüssigkeiten fällt die Steuer aufgrund des Volumens besonders schwer ins Gewicht.

Zudem war häufig zu beobachten, dass ausländische Versandhändler unversteuerte, nicht verkehrsfähige Ware ohne Altersprüfung verschickt haben. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Vorgehensweise bereits vor der Einführung der Steuer existierte, deutsche Händler benachteiligte und auch im Sinne des Verbraucherschutzes äußerst kritisch zu beurteilen war.

Mit den neuen Richtlinien sollte diese Praktiken nun der Vergangenheit angehören.

In einem Leitfaden zur neuen Richtlinie nennt Amazon weitere Details. Demzufolge plant das Unternehmen, den Verkauf von beispielsweise E-Zigaretten ohne Liquid weiterhin zuzulassen, sofern sich das Angebot an volljährige Personen richtet. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkauf von E-Liquid, sowohl nikotinhaltig als auch nikotinfrei, sowie der Verkauf von Rohstoffen zur Herstellung (Longfills, Shortfills, Aromen, Basen) nicht mehr erlaubt ist.

„Wir sind zuversichtlich, dass diese Maßnahme von Amazon auch ein wichtiges Signal an alle Händler sendet, die immer noch glauben, sich nicht an geltende Gesetze halten zu müssen“, erklärt Oliver Pohland. „Nichtsdestotrotz geht der Kampf weiter, auch gegen die unverhältnismäßige Art der Besteuerung, die den Grundstein für diese Entwicklung gelegt hat.“

Foto: Christian Wiediger – UnSplash