Weltkindertag: Konsequente Umsetzung des Jugendschutzes angemahnt
„Bund, Länder und Kommunen müssen im Jugendschutz erheblich mehr Anstrengungen unternehmen und ihn vor allem konsequent durchsetzen. Es fehlt nicht an Gesetzen, sondern insbesondere an Kontrolle und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“, sagt Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH anlässlich des Weltkindertages am 20. September und ergänzt: „Wir haben eine Pflicht, Kinder und Jugendliche stärker zu schützen“.
„Die Rechtslage“, so Pohland, ist klar: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Außerdem dürfen ihnen keine Tabakwaren oder deren Behältnisse angeboten, zur Verfügung gestellt oder verkauft werden – auch nicht über das Internet oder im Versandhandel. Zu den Tabakwaren gehören Zigaretten, nikotinfreie sowie nikotinhaltige E-Zigaretten, Zigarillos, Tabak und Schnupftabak.
Das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige vor bestimmten Situationen schützen, von denen Gefährdungspotential für sie ausgehen. Vor diesem Hintergrund wendet sich das Gesetz in erster Linie an Gewerbetreibende, aber auch an Veranstalter von Events. Wird gegen diese Regelungen verstoßen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden.
Allerdings ist die Umsetzung und Kontrolle von Einrichtungen wie Spätis in vielen Städten und Gemeinden unzureichend. Während es beispielsweise eine konsequente Verfolgung des illegalen Verkaufs von Spirituosen an Jugendliche gebe, beobachte der VdeH und seine Mitgliedsunternehmen eine laschere Haltung beim Thema der sogenannten Disposables, die über den Vertriebsweg der Kioske und Spätis verkauft würden. Auch die durchgesetzten Bußgelder seien viel geringer, als die bei Spirituosen. „Hier darf es keinen Unterschied in der Art der Verstöße geben. Der Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche muss genauso hart und so teuer geahndet werden, wie der unrechtmäßige Verkauf von Alkohol“, mahnt Oliver Pohland an.
„Der Gesetzgeber macht es sich zu leicht im Jugendschutz. Er verbietet zu Recht den Verkauf von E-Zigaretten an Jugendliche, kann aber andererseits das Verbot bei den Einweggeräten nicht durchsetzen,“ so Pohland. Die Mitgliedsunternehmen des VdeH treten schon im eigenen Interesse für die konsequente Umsetzung ein. Darunter sollten durch die Kommunen, die dafür zuständig sind, in Zukunft etwa auch verstärkt Mystery Shopping Käufe getätigt werden. Ähnliche regelmäßige Aktionen beispielsweise im Nachbarland Österreich haben eine signifikante Senkung der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zur Folge gehabt.