Nach den Niederlanden plant nun auch Belgien Einschränkungen beim Verkauf von E-Zigaretten mit Aromen

Laut Belgiens Gesundheitsministerium wird in Kürze ein königlicher Erlass veröffentlicht, der dazu beitragen soll, den Verkauf von E-Zigaretten mit Aromen einzuschränken. Belgiens Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke kündigte an, dass Aromen keine trendigen Namen mehr tragen dürfen und auch Lichter auf E-Zigaretten nicht mehr erlaubt sein sollen. Die Branche soll sechs Monate Zeit bekommen, um die neuen Regeln umzusetzen und ein Jahr Zeit bekommen, um Restbestände abzuverkaufen.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in den Niederlande ein Verbot für aromatisierte E- Zigaretten. Die niederländische Gesetzgebung erlaubt es den Unternehmen zwar noch, die aktuellen Bestände bis zum 1. Oktober abzuverkaufen, neue Geschmacksrichtungen dürfen allerdings nicht mehr in das Sortiment aufgenommen werden.

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, beobachtet diese Entwicklung mit Sorge: „Eine Einschränkung der Geschmacksvielfalt bei E-Zigaretten kann zu schwer beherrschbaren Problemen führen, da die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher fruchtige oder süße Geschmacksrichtungen bevorzugt.“

„Das kann einerseits zu einer Konsumverlagerung von E-Zigaretten hin zu herkömmlichen Zigaretten führen, birgt andererseits aber auch das Risiko, dass Konsumentinnen und Konsumenten auf ungeeignete Aromen oder Schwarzmarkthändler zurückgreifen. Dies würde nicht nur schwerwiegende Auswirkungen auf die Branche haben, sondern würde auch den Umstieg vom Rauchen auf weniger schädliche Alternativen gefährden und wäre in jeder Hinsicht kontraproduktiv.“, betont Pohland.

Zur Quelle: The Brussels Times – 3. Januar 2023