Sicherheit

Inhaltsstoffe von E-Zigaretten sind streng reguliert.
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind Risiken technischen Versagens nicht höher als bei anderen akkubetriebenen Geräten.

E-Zigaretten und deren Inhaltsstoffe sind in Deutschland auf Basis des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverordnung streng reguliert und behördlich überwacht. Insbesondere die Flüssigkeiten unterliegen häufigen behördlichen Kontrollen.

Die Regulierung erlegt den Importeuren und Herstellern zahlreiche Pflichten auf, unter anderem:

  • Der Verkauf an Minderjährige ist verboten, im Onlinehandel ist eine doppelte Altersprüfung erforderlich (bei Bestellung und bei Auslieferung)
  • Nikotinhaltige Nachfüllflüssigkeiten (sogenannte „Liquids“) dürfen einen maximalen Nikotingehalt von 20 mg/ml aufweisen, das maximale Volumen beträgt 10ml.
  • Neue Produkte müssen sechs Monate vor Inverkehrbringen durch jeden einzelnen Importeur individuell pro Land, in dem das Produkt verkauft werden soll, registriert werden („Stillhaltefrist“). Importieren mehrere Händler ein identisches Produkt, muss die Registrierung dennoch durch jeden einzelnen Händler erfolgen. Bislang wurden über 131.000 Registrierungen (Stand 10/2018) für Deutschland vorgenommen.
  • Grenzüberschreitender Fernabsatz an Verbraucher erfordert eine Registrierung des ausländischen Händlers bei den zuständigen nationalen Behörden des Ziellandes (in Deutschland: In allen Bundesländern).

» Unsere Positionen zum Thema Regulierung von E-Zigaretten

Als Rohstoffe werden überwiegend solche in Pharmaqualität, mindestens jedoch Lebensmittelqualität verwendet. Dazu gehören Glycerin (VG), Propylenglycol (PG), Aroma, Wasser und ggf. Nikotin. Die Herstellung findet unter Laborbedingungen mit sicheren, anerkannten Verfahren statt.

Empfehlungen an Verbraucher

  • Kaufen Sie E-Zigaretten, E-Liquids und Rohstoffe im Fachhandel.
    Der Händler ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Nehmen Sie Abstand von Käufen auf Flohmärkten, privaten Angeboten im Internet oder von Eigenimporten aus Ländern außerhalb der EU – insbesondere wenn das Produkt selbst hergestellt erscheint oder der Hersteller bzw. Importeur mit Sitz in der EU nicht eindeutig aus dem Etikett hervorgehen.
  • Bei Onlinekauf prüfen Sie das Impressum des Shops und die Identität des Verkäufers.
    Nehmen Sie Abstand, wenn die Identität unklar ist oder der Anbieter aus einem Nicht-EU-Land stammt.
  • Achten Sie auf die Produktkennzeichnung.
    Das Etikett muss deutschsprachig sein und die Identität des Herstellers angeben. Bei Importen (insbesondere Hardware) aus Drittländern muss der Importeur angegeben sein. Aus den Angaben müssen Name und Anschrift mit Kontaktinformationen hervorgehen. Dies ist auch wichtig für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche aus der Produkthaftung.
  • Nehmen Sie Abstand von Produkten ohne Etikett oder mit einem nur fremdsprachigen Etikett.
    Insbesondere Flüssigkeiten müssen mit deutschen Warnhinweisen und teilweise chemikalienrechtlicher Einstufung (z.B. Ausrufezeichen) gekennzeichnet sein. Kaufen Sie keine Flüssigkeiten und Geräte, die illegale Substanzen oder solche mit Wirkversprechen enthalten. Vermeiden Sie Produkte, auf denen weder ein Hersteller noch ein Importeur mit Sitz in der EU und Kontaktdaten (Name, Anschrift) angegeben sind.