Testkäufe in Oldenburg: 17-Jährige bekommen in Hälfte der Fälle E-Zigaretten

Erneute Testkäufe in Oldenburg zeigen einer Pressemitteilung zu Folge, dass in der Hälfte der Fälle das Jugendschutzgesetz ignoriert wurde. Schwerpunkt der Kontrollen waren diesmal Kioske und Drogeriemärkte in denen die 17-jährigen Testkäufer E-Zigaretten kaufen wollten.

Wie bereits bei den vorangegangenen Kontrollen, wurden auch diesmal gegen die Geschäfte, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern zwischen 300 und 1.000 Euro rechnen.

„Offensichtlich reichen die niedrigen Bußgelder nicht aus, um die Inhaber für das Thema ausreichend zu sensibilisieren“, betont Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH. Er fügt hinzu: „Es lässt sich kaum anders erklären, warum es immer wieder zu Verstößen kommt.“

Für einen wirksamen Jugendschutz ist es erforderlich dass die Kontrollen intensiviert und Verstöße härter bestraft werden. Dafür setzt sich der VdeH mit seiner aktuellen Jugendschutzkampagne ein.


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quellen:

Oldenburg.de vom 06.11.2023