Verband des E-Zigarettenhandels kritisiert unklare Definition im Tabaksteuergesetz

Zollbeamte sowie Händler brauchen klare Regelungen und ein besseres Gesetz

durch Online-Plattformen, Tankstellen und Kiosken entgehen dem Staat hohe Steuereinahmen

Gesetzgeber sorgt mit schwammigen Definitionen im Tabaksteuergesetz für eine allgemeine Rechtsunsicherheit in der gesamten Branche

Während auf großen Online-Plattformen sowie in Tankstellen und Kiosken weiterhin zahlreiche offensichtlich illegale Produkte ohne Tabaksteuer und mit Umgehung des Jugendschutzes angeboten werden und dem Staat somit Steuereinnahmen in Millionenhöhe entgehen, leidet der Fachhandel unter einer unzureichenden Begriffsbestimmung bezüglich der Produkte, die von der Tabaksteuergesetzgebung betroffen sind.

Dem Verband wurden Fälle vorgetragen, bei denen während Kontrollen in Fachgeschäften auch Hardware bzw. Zubehör hinterfragt wurde. Mit der Begründung, dass es sich hierbei um „Komponenten zur Selbstfertigung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten“ handeln würde, wurden Inhaber und Angestellte unnötigerweise verunsichert.

„Auch wenn diese Missverständnisse sich schnell aufgeklärt haben: Dies wäre sicherlich nicht passiert, wenn der Gesetzgeber von Anfang an eine klare Definition geliefert hätte und Expertenmeinungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden wären. Sowohl die Zollbeamten als auch der E-Zigarettenfachhandel sieht sich nun einer mehr als schwammigen Definitionen ausgesetzt. Dieses Gesetz benötigt dringend eine Überarbeitung und klare Vollzugsregelungen“, so VdeH-Geschäftsführer Oliver Pohland.

Zum Hintergrund: Mit Änderung des Tabaksteuergesetzes werden seit dem 1. Juli 2022 auch Liquids und Mischkomponenten als Substitute für Tabakwaren versteuert. Die Steuer gilt pro Milliliter und wird per Steuerbanderole ausgewiesen. Als Substitute für Tabakwaren zählen dabei alle Erzeugnisse, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind.

Unklare und widersprüchliche Auslegungen, die zu solchen oder ähnlichen Vorfällen führen, sind die Konsequenz eines handwerklich schlecht gemachten Gesetzes, das einer dringenden Überarbeitung bedarf.

„Es ist seitens der Politik und der Generalzolldirektion dringend erforderlich Klarheit zu schaffen. Dies ist sowohl für die kontrollierenden Zollbeamten als auch für den Handel unverzichtbar“, fordert Pohland.

Die Modernisierung des Tabaksteuergesetzes wurde am Ende der letzten Legislaturperiode vom damaligen Finanzminister und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz unter Hochdruck und unter Missachtung sämtlicher Expertenmeinungen durchgedrückt. Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz aufgrund falscher Annahmen, praxisferner Bestimmungen und utopischen Erwartungen massiv kritisiert.

Mehrere Klagen, unter anderem vom VdeH selbst, sind seither eingereicht worden. Weder die unklaren Definitionen im Gesetz selbst, noch die unterschiedlichen Interpretationen einzelner Zollbehörden können bislang für Rechtssicherheit sorgen.