Verband des E-Zigarettenhandels warnt vor E-Joints mit HHC (Hexahydrocannabinol)

Der Verband warnt ausdrücklich vor Produkten, die Hexahydrocannabinol (HHC) enthalten.

Eine akute Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher kann bei diesen Produkten nicht ausgeschlossen werden.

HHC-Produkte werden größtenteils an Kiosken oder über den Online-Handel im Internet angeboten. Der VdeH befürchtet, dass dabei gesetzliche Vorschriften wie Kennzeichnungspflichten oder Altersbeschränkungen für den Verkauf nicht eingehalten werden.

Auch wenn es sich bei diesen Produkten streng genommen um E-Joints handelt, sind aufgrund des Funktionsprinzips die Vorschriften des Tabakerzeugnisgesetzes einzuhalten.

Der VdeH beobachtet mit großer Sorge die zunehmende Verbreitung von Produkten, die als HHC-Vapes oder HHC-E-Zigaretten größtenteils an Kiosken angeboten werden. Dabei handelt es sich keinesfalls um die als 95% weniger schädlich geltenden E-Zigaretten, sondern um E-Joints mit einem potenziell gesundheitsschädlichen Inhaltsstoff. Außerdem können neben dem eigentlichen Wirkstoff HHC beim Herstellungsprozess diverse Nebenprodukte entstehen, die teilweise nicht identifiziert sind oder nicht bestimmt werden können. HHC-Produkte befinden sich unserer Einschätzung nach in einer rechtlichen Grauzone und sind nach aktueller Gesetzeslage mutmaßlich nicht verkehrsfähig.

Laut Tabakerzeugnisgesetz § 13 Abs. 3 dürfen nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die „bei der Herstellung der zu verdampfenden Flüssigkeit außer Nikotin nur Inhaltsstoffe verwendet werden, die in erhitzter und nicht erhitzter Form kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen.“

Ob dies bei HHC-haltigen E-Joints tatsächlich der Fall ist, zweifelt Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH stark an: „Während sich die Wissenschaft weitestgehend einig darüber ist, dass E-Zigaretten ein wesentlich geringeres Risikopotenzial haben als Tabakzigaretten und nikotinhaltige E-Zigaretten als effektives Hilfsmittel zum Rauchausstieg immer mehr Beachtung finden, sind bei dieser recht neuen, teils synthetisch hergestellte Substanz die gesundheitlichen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher noch nicht abschätzbar.“

Hexahydrocannabinol ist ein halbsynthetisches Cannabinoid, das seit Oktober 2022 vom EU-Frühwarnsystem als neue psychoaktive Substanz überwacht wird. Es wird aus Cannabidiol hergestellt welches aus Cannabis (Hanf) mit niedrigem THC-Gehalt extrahiert wird. Laborstudien zufolge scheint HHC ähnliche Wirkungen zu haben wie Tetrahydrocannabinol (THC), die wichtigste psychoaktive Substanz in Cannabis. Die pharmakologischen und verhaltensbezogenen Wirkungen von HHC beim Menschen sind bislang nicht untersucht worden. Berichte von Verbraucherinnen und Verbrauchern deuten darauf hin, dass seine Wirkungen denen von THC ähnlich sein könnten.

In der Werbung für diese Produkte werden häufig direkte Vergleiche zwischen der Wirkung von THC und Cannabis gezogen. HHC-Produkte werden dabei oftmals als „legaler“ Ersatz für THC und Cannabis angeboten. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Konsumenten HHC-E-Joints konsumieren, ohne dabei über die psychoaktiven Folgen des Konsums vollumfänglich informiert zu sein.

Aufgrund des potenziellen Gesundheitsrisikos für Verbraucherinnen und Verbraucher warnt der Verband des E-Zigarettenhandels daher ausdrücklich vor sämtlichen Produkten die als HHC-Vapes oder HHC-E-Zigaretten vermarktet werden und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die diese Produkte bereits gekauft oder konsumiert haben, den Konsum umgehend einzustellen.