Zoll entdeckt illegale „Big Puff“-Vapes in Kiosk in Aurich
Bei einer Kontrolle im Rahmen der Steueraufsicht haben Einsatzkräfte des Hauptzollamts Oldenburg in einem Kiosk in Aurich illegale E-Zigaretten mit überhöhten Füllmengen entdeckt. Die Beamten stellten zunächst 15 Vapes des Typs „Fumot Tornado 15.000“ sicher. Die Geräte enthielten jeweils 25 Milliliter Liquid und trugen keine Steuerbanderole, womit sie weder ordnungsgemäß versteuert noch für den deutschen Markt zulässig waren.
Nach Angaben des angetroffenen Verkäufers soll der Inhaber des Geschäfts von dem Verkauf nichts gewusst haben. Der Mann räumte stattdessen ein, die Geräte selbst zu beziehen und im Kiosk auf eigene Rechnung an Endverbraucher zu verkaufen. Der Zoll leitete daraufhin mehrere Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung sowie möglicher Verstöße gegen das Tabaksteuer- und das Tabakerzeugnisgesetz ein.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet. Als Zollbeamte die Wohnung des Beschuldigten aufsuchten, fiel ihnen eine Person auf, die Kartons aus dem Hintereingang der Wohnung in ein Fahrzeug lud. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beamten weitere 224 Vapes desselben Typs, ebenfalls ohne Steuerbanderole. Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet.

Sichergestellte E-Zigaretten aus einem Kiosk in Aurich
Insgesamt stellte der Zoll 239 illegale E-Zigaretten sicher. Die fälligen Abgaben in Höhe von 2.650 Euro wurden noch vor Ort per Steuerbescheid festgesetzt. Die weiteren Ermittlungen werden von der Strafsachenstelle des Hauptzollamts Bremen geführt.
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) begrüßt das Einschreiten der Zollbehörden.
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erklärt dazu: „Dieser Fall zeigt, wie gezielt der Schwarzmarkt versucht, die gesetzlichen Vorgaben für E-Zigaretten zu umgehen und Geräte mit extrem hohen Füllmengen ohne Steuerbanderole bewusst am regulierten Markt vorbei zu vertreiben. Dass es sich dabei kaum um ein Versehen gehandelt haben dürfte, wird spätestens durch die weiteren Funde im Zuge der Wohnungsdurchsuchung deutlich.“
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quellen
Hauptzollamt Oldenburg – Presseportal vom 11. Februar 2026


