Statement des VdeH zum BGH Urteil vom 11.03.2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute bestätigt, dass der Jugendschutz auch bei leeren Ersatztanks für E-Zigaretten gilt, und diese folglich diese nicht an Minderjährige abgegeben werden dürfen.

Im vorliegenden Fall vertrat ein Marktteilnehmer offenbar eine gegensätzliche Auffassung, und wurde von einem Mitbewerber wettbewerbsrechtlich verklagt.

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH kommentiert das Urteil: „Aus Sicht des VdeH war die Rechtslage auch zuvor bereits eindeutig. Das Urteil des BGH ist daher nicht überraschend, schafft aber zusätzliche Rechtssicherheit und bestätigt klare Jugendschutzregeln, die der reguläre Handel konsequent einhält. Das eigentliche Problem für den Jugendschutz liegt jedoch im stark wachsenden Schwarzmarkt. Dieser ignoriert geltende Regeln und wird durch aktuelle Regulierungsvorhaben sogar noch massiv gestärkt.“

Das Urteil des BGH bestätigt daher lediglich, was bereits hinlänglich bekannt ist. Es ändert jedoch nichts daran, dass der Jugendschutz durch einen wachsenden Schwarzmarkt massiv gefährdet ist. Die geplanten Inhaltsstoffverbote des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) per Verordnung kommen einem faktischen Verbot der legalen E-Zigarette gleich, da ohne diese Inhaltsstoffe nahezu sämtliche Produkte vom Markt genommen werden müssen.

Die Pläne des BMLEH werden dazu führen, dass der Schwarzmarkt massiven Auftrieb erhält, der legale Handel Stück für Stück verdrängt wird und der Jugendschutz letztlich nur noch auf dem Papier existiert. Daher wird das Urteil des BGH in der Praxis den Jugendschutz nicht spürbar verbessern.


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quelle

Pressemitteilung Bundesgerichtshof vom 11. März 2026Keine Abgabe unbefüllter Ersatztanks für elektronische Zigaretten an Kinder und Jugendliche

Tagesspiegel vom 11. März 2026Bundesgerichtshof: BGH: Jugendschutz gilt auch für leere E-Zigaretten-Tanks