Zoll entdeckt verbotene Vapes bei Kontrollen im Raum Ravensburg
Bei Kontrollen von Ladengeschäften im Raum Ravensburg haben Einsatzkräfte des Hauptzollamts Ulm mehrere Verstöße gegen Steuer- und Tabakrecht festgestellt. Dabei stießen die Beamten unter anderem auf verbotene Einweg-E-Zigaretten sowie weitere unversteuerte Tabakwaren.
In einem Geschäft in Ravensburg stellten die Zöllner mehrere Dutzend Einweg-Vapes sicher, die zusammen rund 1.100 Milliliter unerlaubte Substitutflüssigkeit enthielten. Die Produkte durften aufgrund ihrer Eigenschaften nicht im deutschen Handel angeboten werden. Gegen den 28-jährigen Ladenbetreiber wurde ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Der entstandene Steuerschaden wird auf etwa 540 Euro beziffert.
Neben den E-Zigaretten entdeckten die Beamten auch weitere unversteuerte beziehungsweise verbotene Tabakwaren, darunter über sieben Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie 50 Packungen Snus, dessen Verkauf in Deutschland nicht zulässig ist.

Bei einer weiteren Kontrolle in einem Lebensmittelgeschäft in Weingarten stellten die Einsatzkräfte zudem 6.700 unversteuerte Zigaretten sowie 14 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Gegen den 55-jährigen Geschäftsinhaber wurden ebenfalls Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Der dabei entstandene Steuerschaden liegt bei knapp 1.800 Euro.
Die Nacherhebung der Steuern sowie mögliche Geldstrafen werden nun durch die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm geprüft.
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) sieht in solchen Fällen ein deutliches Beispiel für die Probleme durch den illegalen Handel.
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erklärt dazu: „Kontrollen wie diese zeigen, dass illegale E-Zigaretten immer wieder im normalen Einzelhandel auftauchen. Produkte mit unzulässigen Füllmengen oder ohne ordnungsgemäße Versteuerung haben im deutschen Markt nichts verloren. Derartige Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, sondern unterlaufen gezielt die gesetzlichen Vorgaben und schaden sowohl dem Staat als auch dem legalen Fachhandel. Konsequente Kontrollen sind deshalb ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen den Schwarzmarkt.“
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quelle
Hauptzollamt Ulm – Presseportal vom 9. März 2026


