VdeH veröffentlicht Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zu Inhaltsstoffen in E-Zigaretten
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hat heute seine Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung veröffentlicht. Der Entwurf des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Heimat (BMELH) sieht ein Verbot von 13 Inhaltsstoffen in E-Zigaretten vor, darunter Menthol, synthetische Kühlstoffe und Sucralose.
Diese Stoffe sind in einem großen Teil der derzeit legal erhältlichen Produkte enthalten und erfüllen wichtige Funktionen für Geschmack, Akzeptanz und Nutzbarkeit. Nach Einschätzung des VdeH könnte ein Verbot in der vorgesehenen Form erhebliche Auswirkungen auf den Markt haben und Millionen erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten sowie eine überwiegend mittelständisch geprägte Branche betreffen.
Der Verband weist darauf hin, dass die zugrunde liegende Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) selbst auf eine begrenzte Datenlage verweist und weiteren Forschungsbedarf benennt. Ein pauschales Verbot erscheint aus Sicht des VdeH daher unverhältnismäßig, zumal mildere regulatorische Instrumente zur Verfügung stehen.
Der VdeH sieht nach derzeitigem Kenntnisstand keinen zusätzlichen regulatorischen Handlungsbedarf. Gleichzeitig spricht sich der Verband für weitere wissenschaftliche Untersuchungen zur Verbesserung der Datenlage aus.
Darüber hinaus fordert der VdeH realistische Übergangsfristen. Da jede Produktanpassung eine erneute Notifizierung im EU-CEG-System erfordert und dabei eine gesetzliche Stillhaltefrist von sechs Monaten zu berücksichtigen ist, benötigt die Branche ausreichend Zeit, um regulatorische Änderungen umzusetzen.
Die vollständige Stellungnahme steht auf der Webseite des VdeH zum Download zur Verfügung.

