Statement des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) zur geplanten Ausweitung der Rücknahmepflicht von Einweg-E-Zigaretten

Das Bundeskabinett hat vor wenigen Tagen eine Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen, durch die künftig alle Verkaufsstellen – darunter auch Kioske und Tankstellen – zur Rücknahme ausgedienter Einweg-E-Zigaretten verpflichtet werden sollen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Rückgabequote alter Elektrogeräte zu erhöhen und Brandrisiken durch falsch entsorgte Lithium-Batterien zu minimieren.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) begrüßt grundsätzlich die gesetzliche Klarstellung und die angestrebte Vereinheitlichung der Rücknahmestrukturen. Die Idee, verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten auszuweiten und sichtbarer zu gestalten, ist nachvollziehbar. Doch in der Praxis bestehen erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Wirksamkeit dieser Regelung – insbesondere im Hinblick auf den florierenden Schwarzmarkt mit illegalen Einweg-Vapes.

„Bereits heute wird ein Großteil der Einweg-E-Zigaretten über den Schwarzmarkt vertrieben. Diese Produkte sind oft nicht verkehrsfähig, weisen überhöhte Füllmengen auf und gelangen unversteuert in den Umlauf – leider häufig sogar ohne die gesetzlich vorgeschriebene Altersprüfung“, so Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH. „Gerade jene Verkaufsstellen, die sich bewusst nicht an gesetzliche Vorgaben halten, werden sich aller Voraussicht nach auch nicht an Rücknahmepflichten beteiligen.“

Problematisch ist zudem, dass der etablierte Fachhandel nun voraussichtlich auch die Entsorgung von illegalen Produkte mittragen muss, obwohl er selbst kaum Einwegprodukte anbietet. Während unseriöse Anbieter durch schnellen Profit den Markt untergraben, droht der legale Handel zusätzlich mit den wirtschaftlichen Folgen konfrontiert zu werden. Der VdeH fordert deshalb eine stärkere Kontrolle und effektive Maßnahmen gegen den illegalen Vertrieb von Einweg-Vapes. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine faire Lastenverteilung im Rahmen der Rücknahmepflicht gewährleistet werden.


Quelle

BMUKN – Pressemitteilung: Bundeskabinett verbessert Entsorgung von alten Elektrogeräten und mindert das Brandrisiko