Finale Steuerstufe und Rücknahmepflicht für Einweg-Vapes
Die letzte Stufe des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Die Steuer auf Substitute für Tabakwaren steigt dadurch auf 0,32 Euro pro Milliliter, was einer Steuerbelastung von 3,20 Euro pro 10-ml-Flasche entspricht. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer hat sich der Einzelhandelspreis einer Flasche Liquid damit innerhalb von nur vier Jahren nahezu verdoppelt.
„Diese Anhebung wird zu einem weiter steigenden Absatz auf dem Schwarzmarkt und zu unerwünschten Ausweichbewegungen führen“, erklärt Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH. Seit der Einführung der Steuer im Jahr 2022 hat diese Entwicklung dazu geführt, dass zahlreiche kleine und mittelständische Betriebe aufgeben mussten, wodurch Existenzen gefährdet und Arbeitsplätze vernichtet wurden.
„Nahezu täglich gibt es Meldungen von Zoll und Kontrollbehörden, bei denen mehr oder weniger große Mengen illegaler Produkte beschlagnahmt werden. Dennoch hat dies nicht verhindert, dass der Schwarzmarkt auch 2025 rasant angewachsen ist und die Steuerausfälle inzwischen im Milliardenbereich liegen“, so Oliver Pohland.
Mit Inkrafttreten der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zum 1. Januar 2026 sind nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 1. Juli alle Verkaufsstellen von Einweg-E-Zigaretten zur Rücknahme ausgedienter Geräte verpflichtet. Was für den Fachhandel schon vor der Gesetzesnovelle gelebte Praxis war, wird nun also auch für Kioske und Tankstellen verpflichtend.
„Eine Beteiligung des Schwarzmarktes an der Rücknahme alter Produkte ist allerdings nicht zu erwarten“, erklärt Pohland. „So sinnvoll die Regelung grundsätzlich ist, belastet sie somit erneut ausschließlich den legalen Handel, der nun sogar den Müll illegaler Produkte auf eigene Kosten entsorgen muss.“
Ob die Novelle tatsächlich vor Bränden durch falsch entsorgte E-Zigaretten auf Wertstoffhöfen schützt, wird sich erst noch zeigen müssen. Angesichts der Vielzahl illegaler Produkte, die tagtäglich den deutschen Markt überschwemmen, und vielfach einfach auf der Straße entsorgt werden, erscheint dies jedoch fraglich.
„Ohne eine konsequente Bekämpfung des Schwarzmarktes bleibt jede neue Regulierung wirkungslos und droht, die Probleme eher zu verstärken als zu lösen“, so Pohland abschließend.
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quelle:
Bundesumweltministerium (BMUKN) – Pressemitteilung: Händler von Einweg-E-Zigaretten müssen ab 2026 ausgediente Geräte zurücknehmen


