Statement des Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) zum aktuellen Tabaksteuer-Chaos


Sind E-Zigaretten-Liquids durch den Fehler im neuen Tabaksteuergesetz tatsächlich bis Ende 2026 steuerfrei?

Nach derzeitigem Stand ändert sich für den Handel zunächst nichts. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben an die Verbände vom 20. Oktober ausdrücklich klargestellt, dass die bisherigen Steuersätze bis zum 31. Dezember 2026 unverändert weitergelten sollen. Die Generalzolldirektion wurde entsprechend informiert. Für E-Zigaretten-Liquids soll nach Vorstellung des BMF weiterhin der bisherige Steuertarif von 32 Cent je Milliliter angewendet werden. Jedoch ist unklar auf welcher Rechtsgrundlage diese Vorstellung beruhen soll

Die rechtliche Situation ist keineswegs so eindeutig, wie es das Bundesfinanzministerium darstellt. Durch einen Fehler bei der Regelung des Inkrafttretens ist das Änderungsgesetz bereits am 21. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Steuersätze für E-Zigaretten-Liquids gelten dem Wortlaut nach jedoch erst ab dem 1. Januar 2027.

Mehrere Rechtsexperten vertreten deshalb die Auffassung, dass für Liquids bis zum Jahresende derzeit überhaupt kein gesetzlicher Steuertarif existiert und diese somit vorübergehend steuerfrei wären. Ob diese Rechtsauffassung zutrifft und ob der Fehler durch eine nachträgliche Berichtigung rechtssicher behoben werden kann, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Die klare Aussage für Verbraucher und Händler lautet: Niemand sollte derzeit davon ausgehen, dass E-Zigaretten-Liquids plötzlich steuerfrei geworden sind. Wir raten deshalb ausdrücklich davon ab, jetzt damit zu beginnen, E-Zigaretten-Liquids ohne Tabaksteuer anzubieten. Das Bundesfinanzministerium hält an der bisherigen Besteuerung fest. Gleichzeitig besteht aber eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die der Gesetzgeber selbst verursacht hat.

Aus Sicht des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH) ist der gesamte Vorgang ein Armutszeugnis für die Qualität der Gesetzgebung. Bei aller Eile wurde nicht einmal das Inkrafttreten des Gesetzes korrekt geregelt. Dass ein derart grundlegender Fehler im Gesetzgebungsverfahren unentdeckt blieb und erst nach der Verkündung korrigiert werden muss, wirft erhebliche Fragen hinsichtlich der Sorgfalt bei der Ausarbeitung und Prüfung des Gesetzes auf.

Was wir hier erleben, ist ein erschreckendes Maß an handwerklicher Unprofessionalität. Wer ein Gesetz im Schnellverfahren durchdrückt und dabei die Argumente und Warnungen zahlreicher Fachleute ignoriert, darf sich nicht wundern, wenn am Ende Murks herauskommt. Genau das ist hier passiert.

Der VdeH erwartet deshalb eine unverzügliche und rechtssichere Klärung der Situation. Eine ministerielle Klarstellung allein darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass durch die fehlerhafte Gesetzgebung erhebliche rechtliche Fragen entstanden sind.


Download: Statement des Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH) zum aktuellen Tabaksteuer-Chaos als PDF