Aromen und Geschmacksvielfalt
- Die Vielfalt an Aromen ist ein zentraler Erfolgsfaktor für den Umstieg von der Tabakzigarette auf die deutlich weniger schädliche E-Zigarette.
- Einschränkungen oder Verbote der Geschmacksvielfalt gefährden die Rauchentwöhnung, begünstigen Rückfälle zum Tabakkonsum und fördern den Schwarzmarkt, der bereits heute einen jährlichen Schaden von 1,2 Mrd. Euro verursacht.
E-Zigaretten und Aromen als Instrument der Schadensminimierung
Die E-Zigarette hat sich als wesentlich weniger schädliche Alternative zur herkömmlichen Tabakzigarette etabliert, leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Tabakkonsums und stellt einen praktikablen Weg dar, die Raucherquote dauerhaft zu senken. Eine verantwortungsvolle Regulierung muss diesen gesundheitspolitischen Nutzen berücksichtigen und darf den Umstieg auf weniger schädliche Alternativen nicht unnötig erschweren.
Die Möglichkeit, aus einer breiten Palette an Geschmacksrichtungen zu wählen, ist einer der entscheidenden Gründe für die Akzeptanz von E-Zigaretten. Insbesondere fruchtige und süße Aromen ermöglichen es vielen Konsumenten, das Dampfen bewusst als eigenständige, vom Tabakgeschmack losgelöste Alternative wahrzunehmen.
Raucher, die sich für den Umstieg auf die E-Zigarette entscheiden, treffen diese Entscheidung bewusst, um Tabakkonsum und Tabakgeschmack hinter sich zu lassen. Eine Reduzierung auf Tabakaromen widerspricht diesem Ziel und nimmt Konsumenten die Freiheit, alternative Geschmacksrichtungen zu wählen, die den Umstieg erleichtern und stabilisieren.
Für Konsumenten erhöht sich damit sowohl das Risiko eines Rückfalls zum deutlich schädlicheren Tabakkonsum als auch die Wahrscheinlichkeit, auf illegale und unregulierte Produkte auszuweichen, die weder Qualitäts- noch Sicherheitsstandards erfüllen. Darüber hinaus besteht die Gefahr eigenständiger, unkontrollierter Mischversuche durch Verbraucher mit potenziell unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken.
Verlagerung auf den Schwarzmarkt
Alle regulatorischen Eingriffe entfalten ihre Wirkung ausschließlich im legalen Markt. Der Schwarzmarkt hält sich weder an gesetzliche Vorgaben noch an Qualitäts-, Steuer- oder Jugendschutzregelungen. Es ist davon auszugehen, dass durch ein Verbot von Aromen die Nachfrage unmittelbar in illegale Kanäle verlagert wird und dies dem Schwarzmarkt zusätzlichen Auftrieb verleiht. Dies hätte die Folge eines zunehmenden Konsums unregulierter und potenziell gesundheitsgefährdender Produkte.
Erfahrungen aus Ländern wie den Niederlanden oder Dänemark zeigen, dass pauschale Einschränkungen der Geschmacksvielfalt nicht zu einem Rückgang des Konsums führen. Stattdessen verlagert sich die Nachfrage zunehmend in den Schwarzmarkt, der weiter wächst wodurch auch die bekannten Probleme im Zusammenhang mit illegalen Anbietern zunehmen.
Forderung des Verbands
Solange neue Gesetzesvorhaben nicht von einer spürbaren und wirksamen Eindämmung des Schwarzmarktes begleitet werden, lehnen wir diese ab. Erforderlich sind stattdessen die Durchsetzung bestehender Gesetze, konsequente Kontrollen, eine wirksame Strafverfolgung sowie eine gezielte Verbraucheraufklärung und die Stärkung der legalen Branche.
Notwendig ist zudem eine evidenzbasierte Information der Bevölkerung über die gesundheitlichen Vorteile des Umstiegs auf E-Zigaretten und die Bedeutung der Aromenvielfalt für einen erfolgreichen Rauchstopp.

