Steuer auf Tabaksubstitute
- Eine verantwortungsvolle Steuerpolitik auf E-Zigaretten muss die Balance halten zwischen fiskalischen Interessen, Gesundheitszielen und realistischen Marktbedingungen.
- Eine wirksame Steuerpolitik setzt begleitende Maßnahmen gegen den Schwarzmarkt voraus. Eine fehlende Durchsetzung und unzureichende Sanktionen gegenüber Regelverstößen gefährden die angestrebten Effekte. Ohne Kontrolle und Konsequenz verfehlt Steuerpolitik ihr Ziel und richtet mehr Schaden als Nutzen an.
Besteuerung nach Risikopotenzial
Die E-Zigarette gilt als deutlich weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Tabakkonsums sowie zur langfristigen Senkung der Raucherquote.
Jede Besteuerung muss daher das wissenschaftlich belegte, deutlich geringere Risikopotenzial von E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten angemessen berücksichtigen. Eine steuerliche Gleichstellung beider Produktkategorien wäre gesundheitspolitisch falsch. E-Zigaretten müssen folglich deutlich niedriger besteuert werden als Tabakzigaretten.
Stabilisierung des Steueraufkommens
Moderate und planbare Steuerschritte sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und verhindern eine Abwanderung von Konsumenten in den Schwarzmarkt. Stabile Steuereinnahmen lassen sich nur erzielen, wenn der legale Markt erhalten bleibt. Der Fachhandel gewährleistet zudem Jugendschutz, Produktsicherheit und ist in der Lage, Konsumenten kompetent beim Umstieg zu beraten.
Steuerpolitik kann ihre Wirkung nur entfalten, wenn sie von wirksamen Maßnahmen gegen den Schwarzmarkt begleitet wird. Fehlende Kontrollen und unzureichende Sanktionen untergraben die angestrebten Effekte und führen dazu, dass die steuerpolitischen Ziele verfehlt werden und mehr Schaden als Nutzen entsteht.
Aus Sicht des etablierten E-Zigaretten-Fachhandels ist eine Besteuerung ausschließlich auf nikotinhaltige Produkte zu beschränken und volumenbasiert auszugestalten. Eine solche Besteuerung ist transparent, praktikabel und sowohl für Unternehmen als auch für Behörden gut umsetzbar. Eine Besteuerung nach der Höhe des Nikotingehalts wird als zu komplex und nicht sachgerecht abgelehnt. Zudem ist der Nikotingehalt chemisch bedingt über die Zeit stark schwankend und somit für ein Steuermodell ungeeignet.
Forderung des Verbands
Die Vorfinanzierung der Tabaksteuer führt bei den betroffenen Unternehmen zu einer erheblichen Kapitalbindung und schränkt deren Liquidität deutlich ein. Die Steuerschuld sollte daher erst mit dem Übergang der Ware in den steuerrechtlich freien Verkehr entstehen.
Maßgebliche Voraussetzung für jede weitere Steuerstufe ist jedoch zuvor die wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes, da zusätzliche Preissteigerungen eine weitere Verlagerung der Nachfrage in illegale Kanäle begünstigen. Solange neue Steuerstufen nicht von einer spürbaren und effektiven Eindämmung des Schwarzmarktes begleitet werden, lehnen wir diese ab.
Erforderlich sind stattdessen die konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze, verstärkte Kontrollen, eine wirksame Strafverfolgung sowie eine gezielte Verbraucheraufklärung und die Stärkung des legalen Fachhandels.

