Tabaksteuererhöhung im Blindflug: Schwarzmarkt ignoriert, Verbände übergangen
Gestern um 14:30 Uhr hat uns der Referentenentwurf des BMF zur Änderung des Tabaksteuergesetzes erreicht. Wie bei Gesetzgebungsverfahren dieser Art üblich, wurde auch der VdeH um eine Stellungnahme gebeten.
Außergewöhnlich war in diesem Fall jedoch die gesetzte Frist: Weniger als 24 Stunden blieben für die Prüfung des Entwurfs und die Abgabe einer Stellungnahme. Bereits heute um 13:00 Uhr mussten etwaige Stellungnahmen eingereicht sein.
Eine derart kurze Frist ist aus unserer Sicht nicht geeignet, um den Entwurf substanziell zu bewerten, eine Abstimmung mit den Mitgliedsunternehmen vorzunehmen oder eine belastbare Folgenabschätzung zu erarbeiten. Dennoch haben wir fristgerecht Stellung genommen. Unter fairen und angemessenen Bedingungen wäre diese Stellungnahme zweifellos deutlich ausführlicher ausgefallen.
Inhaltlich sieht der Referentenentwurf vor, die Steuer auf Substitute für Tabakwaren ab dem 1. Januar 2027 weiter anzuheben.
Vorgesehen sind:
0,33 Euro je Milliliter im Jahr 2027,
0,34 Euro je Milliliter im Jahr 2028,
0,35 Euro je Milliliter im Jahr 2029 sowie
0,36 Euro je Milliliter ab dem Jahr 2030.
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, kritisiert das Vorgehen scharf: „Damit setzt der Referentenentwurf den bisherigen steuerpolitischen Irrweg nicht nur fort, sondern verschärft ihn weiter. Besonders kritikwürdig ist, dass den betroffenen Verbänden und Unternehmen faktisch keine realistische Möglichkeit eingeräumt wurde, die praktischen und wirtschaftlichen Folgen dieser Maßnahmen angemessen darzustellen.
Noch gravierender ist jedoch, dass der Entwurf die längst sichtbaren Folgen der bisherigen Steuerpolitik nahezu vollständig ignoriert. Die massiven Steuerausfälle durch einen immer stärker wachsenden Schwarzmarkt werden ausgeblendet. Wer unter diesen Bedingungen weitere Steuererhöhungen plant, ohne die Ursachen und Folgen der illegalen Marktverschiebung ernsthaft zu berücksichtigen, handelt nicht verantwortungsvoll, sondern nimmt eine weitere Stärkung illegaler Strukturen billigend in Kauf.“
Download: VdeH Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


