Einschränkungen der Geschmacksvielfalt sind kein wirksames Mittel zum Jugendschutz

Obwohl E-Zigaretten wesentlich weniger schädlich sind als Tabakzigaretten und nachweislich effektiv dabei helfen können vom Rauchen wegzukommen, werden immer wieder Bedenken bezüglich der Nutzung unter Jugendlichen geäußert. Dies hat zu der absurden Forderung geführt, die Geschmacksvielfalt von E-Liquids einzuschränken und nur noch die Geschmacksrichtung Tabak zuzulassen. Solche Einschränkungen sind jedoch nicht geeignet um den Konsum unter Jugendlichen zu verhindern. Das zeigt eindrucksvoll eine neue Studie die vor Kurzem im Harm Reduction Journal veröffentlicht wurde.

Die Ergebnisse der Untersuchung weisen deutlich darauf hin, dass Einschränkungen bei der Geschmacksvielfalt die Bemühungen zur Schadensminderung negativ beeinträchtigen könnten, indem sie das Rauchen attraktiver machen als das Dampfen.

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erläutert: „Die Ergebnisse sind nachvollziehbar. Ein Raucher, der vom Tabak wegkommen möchte, hat mit geschmackvollen Alternativen selbstverständlich eine wesentlich höhere Erfolgschance. Die meisten Menschen wollen den Tabak und den damit verbundenen Geschmack hinter sich lassen, daher ist es wenig sinnvoll, E-Zigaretten auf Tabakgeschmack zu beschränken. Solche Einschränkungen könnten sogar letztlich dazu führen, dass zahlreiche Dampfer rückfällig werden und wieder rauchen.“

Oliver Pohland betont auch: „Es ist verständlich, dass man Jugendliche von dem Konsum von E-Zigaretten abhalten möchte. Dies erreicht man jedoch nur durch eine konsequente Durchsetzung der bereits geltenden Jugendschutzgesetze und nicht durch erneute Verbotsforderungen.“


Zur Quelle: Harm Reduction Journal