Gemeinsame Gewerbekontrolle von Zoll, Ordnungsamt und Polizei / Quelle Polizei Mettmann

Illegaler Handel mit E-Zigaretten: Kontrolle in Langenfeld deckt massive Verstöße auf

Im Rahmen einer großangelegten Kontrolle haben Einsatzkräfte von Zoll, Polizei und Ordnungsamt am 10. April mehrere Verkaufsstellen in Langenfeld durchsucht – mit erschreckendem Ergebnis: Über 3.000 illegale E-Zigaretten, wurden sichergestellt. Der Steuerschaden liegt bei rund 30.000 Euro – allein in einem Fall wurden fast 1.900 unversteuerte Vapes gefunden.

Diese Zahlen zeigen: Der illegale Handel mit E-Zigaretten ist kein Randphänomen mehr. Immer häufiger tauchen Produkte auf dem Markt auf, die weder versteuert noch gesetzeskonform sind. Sie entziehen sich jeder Kontrolle und stellen ein erhebliches Risiko für den Jugend- und Verbraucherschutz dar.

Neben diesen Verstößen stießen die Behörden auf weitere Ordnungswidrigkeiten – unter anderem Verdachtsfälle von Schwarzarbeit, fehlende Preisangaben, Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sowie unzulässige Produktkennzeichnungen. Auch Snus-Tabakdosen und nicht pfandpflichtig gekennzeichnete Getränke wurden beschlagnahmt.

Gemeinsame Gewerbekontrolle von Zoll, Ordnungsamt und Polizei / Quelle: Polizei Mettmann

Das Verhalten der Verantwortlichen lässt kaum Zweifel daran, dass ihnen ihre Gesetzesverstöße bewusst sind. Dafür spricht nicht zuletzt die Lagerung großer Mengen illegaler Ware in angrenzenden Garagen und den Kofferräumen teils hochpreisiger Fahrzeuge, die ebenfalls kontrolliert wurden.

Einsatzleiter Christian Benzrath erklärte: „Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit rechtswidrige Waren angeboten und verkauft werden.“

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, fordert: „Derartige Kontrollen sind wichtig und zeigen, wie groß das Problem bereits ist. Doch es braucht mehr: Politik und Behörden müssen entschlossen gegen den Schwarzmarkt vorgehen. Illegale Produkte gefährden den Jugend- und Verbraucherschutz – und sie schaden dem legalen Fachhandel, der sich an die Regeln hält. Wer Gesetze missachtet, darf daraus keinen Wettbewerbsvorteil ziehen.“


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quelle

Polizei Mettmann – Presseportal vom 11. April 2025