Über 200 Vapes ohne Steuerzeichen in Rastatter Lebensmittelgeschäft vom Zoll beschlagnahmt
Zöllner des Hauptzollamts Karlsruhe haben ein Lebensmittelgeschäft in Rastatt kontrolliert. Dabei wurden diverse unversteuerte Tabakwaren und Tabakwarensubstitute sichergestellt. Während der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 39-jährigen Inhaber des Lebensmittelgeschäfts einen weiteren Laden betreibt. Auch in dem zweiten Laden wurden die Beamte fündig.
Insgesamt wurden 225 Vapes ohne Steuerzeichen mit einem Gesamtinhalt von knapp 3.000 ml E-Liquid, sowie über 150 Stangen Zigaretten und 37 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt.
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erklärt: „Es handelt sich hierbei zweifelsfrei um sogenannte ‚Big Vapes‘, die in Deutschland nicht zugelassen sind, da sie die gesetzlich vorgeschriebene maximale Füllmenge von 2 ml überschreiten. Bedauerlicherweise sorgen Geschäfte außerhalb des Fachhandels immer wieder für negative Schlagzeilen und ignorieren zudem häufig die geltenden Jugendschutzvorschriften.“
Der VdeH möchte mit seiner Jugendschutzkampagne darauf aufmerksam machen, dass solche Vorfälle keine Einzelfälle mehr sind und sowohl den Jugend- als auch den Verbraucherschutz gefährden.
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quellen: