Zoll kontrolliert Kioske und Automaten im Kreis Gütersloh – zahlreiche illegale Produkte sichergestellt

Im Kreis Gütersloh haben Einsatzkräfte des Hauptzollamts Bielefeld mehrere unangekündigte Kontrollaktionen in Kiosken, Minimärkten und an Automatenstandorten durchgeführt. Ziel der Maßnahmen war es, mögliche Verstöße gegen Steuer- und Verbraucherschutzvorschriften aufzudecken und den Handel mit unversteuerten oder nicht zugelassenen Produkten einzudämmen.

Die Beamten überprüften an zwei Tagen insgesamt 18 Betriebe in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Verl und Bielefeld. Bei solchen Kontrollen prüfen die Zollbeamten insbesondere, ob verbrauchsteuerpflichtige Waren ordnungsgemäß versteuert sind und ob nicht verkehrsfähige Produkte angeboten werden.

Ein besonderer Fokus lag dabei auf Einweg-E-Zigaretten. Nach Angaben des Zolls tauchen im Handel immer wieder Geräte auf, die aufgrund ihrer zu großen Füllmenge nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Im Zuge der Kontrollen stellten die Beamten rund 200 unversteuerte Einweg-E-Zigaretten sicher. Die Geräte enthielten zusammen etwa 4,5 Liter Liquid und waren nicht für den deutschen Markt zugelassen. Darüber hinaus entdeckten die Einsatzkräfte knapp 6.000 unversteuerte Zigaretten ohne Steuerbanderole sowie rund 3,4 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak.

Insgesamt führten die Kontrollen zu sechs Strafverfahren, unter anderem wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. In einem weiteren Fall fanden die Beamten in einem Kiosk illegale CBD-Blüten, mit denen sich nun die Polizei befasst.

Parallel zu den Zollkontrollen überprüfte auch das Ordnungsamt der Stadt Gütersloh mehrere Automatenstandorte. Dabei stellten die Mitarbeiter fest, dass an einigen Snack- und Automatenkiosken Alterskontrollen deaktiviert waren. Jugendliche konnten dort unter anderem E-Zigaretten und alkoholhaltige Getränke erwerben. Die betroffenen Automaten wurden versiegelt. Gegen die Betreiber wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) begrüßt die Kontrollen der Behörden ausdrücklich.

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erklärt dazu: „Der Verkauf von illegalen Vapes ist kein Kavaliersdelikt, er verursacht Steuerschäden, unterläuft den Verbraucherschutz und benachteiligt den legalen Fachhandel. Konsequente Kontrollen sind deshalb ein wichtiger Baustein, um diese Strukturen aufzudecken und einzudämmen.“


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quelle

Neue Westfälische vom 20. Februar 2026 – Unangekündigte Zoll-Kontrollen im Kreis Gütersloh – das steckt hinter den Einsätzen