Erneuter Erfolg gegen illegalen E-Zigaretten-Handel – Zoll stellt Tausende illegale Vapes und Bargeld sicher

In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Düsseldorf haben Zollfahnder des Zollfahndungsamts Essen am 8. Mai 2025 erneut mehrere Objekte in Nordrhein-Westfalen, im Rahmen umfangreicher Ermittlungen gegen den illegalen Handel mit Einweg-E-Zigaretten, durchsucht. Ziel der Maßnahmen waren Lager- und Wohnräume in Neuss, Grevenbroich und Euskirchen.

Im Fokus der Ermittlungen steht eine multinationale Tätergruppe, die im Verdacht steht, große Mengen unversteuerter und nicht verkehrsfähiger Einweg-E-Zigaretten aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt, in gewerblichen Lagern eingelagert und anschließend über ein Vertriebsnetz vermarktet zu haben.

Die aktuellen Durchsuchungen stehen im Zusammenhang mit einer Rekordsicherstellung aus dem Jahr 2024, bei der in einer Neusser Lagerhalle 212 Paletten mit illegalen Vapes beschlagnahmt worden waren. Der dabei entstandene Steuerschaden wurde auf rund 3,5 Millionen Euro geschätzt.

Bei der neuerlichen Durchsuchung derselben Lagerhalle sowie weiterer Objekte konnten erneut mehrere tausend illegale E-Zigaretten sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden über 70.000 Euro Bargeld, Geldzählmaschinen, elektronische Beweismittel, mutmaßlich gefälschte Markenwaren sowie kleinere Mengen Betäubungsmittel gefunden. Die genaue Anzahl der beschlagnahmten Vapes wird derzeit noch erfasst. Eine konkrete Bezifferung des Steuerschadens ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Insgesamt wurden sechs Tatverdächtige ermittelt, die im Verdacht stehen, die nicht zugelassenen Produkte systematisch in Deutschland in Umlauf gebracht zu haben.

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, zur aktuellen Sicherstellung illegaler Einweg-E-Zigaretten: „Das ist ein bedeutender Erfolg der Ermittlungsbehörden, den wir ausdrücklich begrüßen“.

Gleichzeitig zeige der Fall jedoch auch eine bedenkliche Entwicklung: „Dass erneut dieselbe Lagerhalle wie bereits im vergangenen Jahr ins Visier geraten ist, macht deutlich, wie wenig abschreckend die bisherigen Maßnahmen offenbar wirken. Wer illegale Produkte in Umlauf bringt, handelt nicht nur kriminell, sondern gefährdet auch Gesundheitsschutz, Verbrauchersicherheit und den fairen Wettbewerb“ , so Pohland.


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quelle

Zollfahndungsamt Essen – Presseportal vom 13. Mai 2025