Zoll entdeckt Lager mit unversteuerten Vapes in Hamburg
Im Rahmen einer Steueraufsicht haben Einsatzkräfte des Hauptzollamts Kiel in Hamburg ein Lager mit unversteuerten E-Zigaretten und Tabakwaren aufgedeckt. Insgesamt stellten die Beamten 1.573 Vapes ohne gültige deutsche Steuerbanderole sicher. Die Geräte enthielten zusammen rund 34.600 Milliliter Substitut-Flüssigkeit. Der entstandene Steuerschaden wird auf etwa 11.120 Euro geschätzt.
Die Kontrolle begann zunächst in einem Tabakwarengeschäft im Hamburger Stadtgebiet, das gemeinsam mit Kräften des Jugendschutzes überprüft wurde. Im Verkaufsraum selbst ergaben sich zunächst keine Auffälligkeiten. Erst bei der weiteren Kontrolle fanden die Beamten einen Karton mit unversteuerten Vapes im Fahrzeug des Geschäftsinhabers, woraufhin die Waren sichergestellt und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurden.
Im Verlauf der Maßnahmen gaben mehrere Passanten unabhängig voneinander Hinweise auf einen möglichen weiteren Lagerraum in der Nähe des Geschäfts. Diese Hinweise führten schließlich zu einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss für eine Garage. Dort entdeckten die Einsatzkräfte eine größere Menge unversteuerter Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren, darunter weitere Vapes.


Neben den E-Zigaretten wurden auch etwa 1,2 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt. Weitere Nikotinprodukte und verbotene Vapes wurden durch die Polizei in eigener Zuständigkeit beschlagnahmt. Die Ermittlungen werden nun von der Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft weitergeführt.
Der Verband des eZigarettenhandels begrüßt das Vorgehen der Behörden.
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erklärt dazu: „Der Fund eines externen Lagers mit über 1.500 unversteuerten Vapes zeigt, wie organisiert der illegale Handel in Teilen inzwischen betrieben wird. Solche Waren werden häufig bewusst außerhalb der Verkaufsräume gelagert, um Kontrollen zu umgehen. Derartige Strukturen schaden dem Staat, dem legalen Fachhandel und unterlaufen den Verbraucherschutz. Um dem Schwarzmarkt wirksam entgegenzutreten, braucht es konsequente Kontrollen und weitere Anstrengungen, um illegale Angebote dauerhaft aus dem Markt zu drängen.“
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quellen
Hauptzollamt Kiel – Presseportal vom 18. Februar 2026


