Zoll stellt über 1.000 unversteuerte E-Zigaretten vor Kiosk in Eisenach sicher
Bei einer Kontrolle im Rahmen der Steueraufsicht hat der Zoll in Eisenach mehr als 1.000 unversteuerte E-Zigaretten entdeckt. Die Geräte befanden sich in einem Fahrzeug, das vor einem Kiosk abgestellt war und mehrere Pakete mit entsprechenden Produkten enthielt.
Zunächst überprüften die Beamten das Geschäft selbst und kontrollierten die angebotenen verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Im Verkaufsraum fanden sie mehrere Dosen Wasserpfeifentabak mit beschädigtem Steuerzeichen sowie drei unversteuerte E-Zigaretten. Vor dem Kiosk fiel den Einsatzkräften anschließend ein verschlossenes Fahrzeug auf, in dem sich sichtbar Pakete mit weiteren E-Zigaretten befanden. Auf einem Versandlabel war der Kiosk als Empfänger angegeben.
Der Kioskbetreiber erklärte, dass ein 20-jähriger Bekannter das Fahrzeug gefahren habe. Da sich dieser weigerte, das Auto zu öffnen, ließen die Zollbeamten das Fahrzeug in Absprache mit der Staatsanwaltschaft durch einen Schlüsseldienst öffnen. Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Beamten über 1.000 unversteuerte E-Zigaretten sicher.

Die Ermittlungen führt nun das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main. Gegen den Paketversender, den Fahrer sowie den Fahrzeughalter wird wegen Verdachts der Steuerhehlerei ermittelt. Der entstandene Tabaksteuerschaden wird auf rund 6.500 Euro geschätzt.
Der Verband des eZigarettenhandels begrüßt das konsequente Vorgehen der Behörden. Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erklärt dazu: „Solche Fälle folgen einem Muster, das die Behörden immer häufiger beobachten. Um Kontrollen zu umgehen, wird die Ware oft bewusst außerhalb des Verkaufsraums, aber in unmittelbarer Reichweite gelagert. Das zeigt, mit welcher kriminellen Energie hier versucht wird, die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen. Der illegale Handel mit E-Zigaretten ist kein Kavaliersdelikt, sondern verursacht erhebliche Steuerschäden und untergräbt den legalen Markt. Konsequente Kontrollen sind daher ein wichtiger Baustein, um diese Strukturen aufzudecken und einzudämmen.“
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quelle
Hauptzollamt Erfurt – Presseportal vom 2. März 2026


