GdP Hamburg sieht massives Vollzugsdefizit: Jugendschutz-Verstöße, Steuerhinterziehung und illegale Vapes

Die Gewerkschaft der Polizei Hamburg beklagt sich in einem offenem Statement über mangelhafte Kontrollen und fordert die Politik zum entschiedenen Handeln auf.

Laut GdP sind im Stadtgebiet Hamburg verbotene E-Zigaretten inzwischen ein deutlich sichtbares Problem geworden. In Kiosken werden die nicht zugelassenen Produkte offen gehandelt, dies sei selbst für Laien erkennbar, da die Produkte über keinerlei Steuerbanderole verfügen. Man hat zudem festgestellt, dass Hamburger Kioske die illegalen Produkte teilweise an Kinder unter 14 Jahren abgeben.

Die GdP weist in ihrem Statement darauf hin, dass sämtliche Warnungen vor diesem Vollzugsdefizit seitens der Verantwortlichen ignoriert wurden und seit der Umstrukturierung des Zolls Einheiten fehlen um die geltenden Gesetze vor Ort zu kontrollieren.

„Die Mitglieder des VdeH positionieren sich eindeutig gegen den Handel mit illegalen Produkten und gegen die Abgabe an Jugendliche. Die fehlenden Kontrollen machen sich nun aber leider in einem florierenden Schwarzmarkt bemerkbar vor dem auch der VdeH mehrfach gewarnt hat“, betont Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH.

Pohland fügt hinzu: „Kriminelle Organisationen haben mittlerweile erkannt, dass der Verkauf illegaler E-Zigaretten (insbesondere an Jugendliche) eine lukrative und nahezu risikofreie Möglichkeit darstellt, schnelle Gewinne zu erzielen. Dies hat Ausmaße angenommen, denen die Behörden offenbar nur noch tatenlos zusehen können.“

Der VdeH hat selbst mehrfach Testkäufe durchführen lassen. In Berlin konnten wir bei über 75% der kontrollierten Shisha-Shops den unerlaubten Verkauf illegaler E-Zigaretten und bei etwa 75% der Geschäfte einen Verstoß gegen geltende Jugendschutz-Gesetze feststellen.

Es gilt: Die Abgabe von E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche ist strikt untersagt. Gleiches gilt für illegale und unversteuerte Produkte. Der VdeH engagiert sich daher mit seiner aktuellen Jugendschutzkampagne sowohl für eine Verschärfung der Kontrollen und Strafen im Bereich des Jugendschutzes als auch für ein härteres Vorgehen gegen den Handel mit illegalen Produkten durch kriminelle Banden.


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quellen:

Statement der GdP Hamburg vom 07. August 2024

Statement der GdP Zoll vom 1. März 2021