Nicht verkehrsfähig: Ernüchternde Bilanz bei 250 getesteten Einweg-E-Zigaretten
In mehreren deutschen Bundesländern wurden durch die amtliche Tabaküberwachung insgesamt 250 Einweg-E-Zigaretten im Hinblick auf ihre Verkehrsfähigkeit überprüft. Die Proben stammten dabei größtenteils aus Kiosken und Einzelhandelsgeschäften.
Das Resultat, das im Journal of Consumer Protection and Food Safety veröffentlicht wurde, war sehr ernüchternd. Keine der getesteten Proben war verkehrsfähig, da in jedem Fall mindestens ein signifikanter Mangel in den Bereichen Nikotingehalt, Füllvolumen, Kennzeichnung oder Meldepflicht festgestellt wurde.
- Bei 53 % der Proben traten Abweichungen zwischen dem angegebenen und dem gemessenen Nikotingehalt auf. In 10 % der Fälle wurde sogar die zulässige Nikotinobergrenze von 20 mg/ml überschritten.
- Bei 35 % der Proben wurde das zulässige Füllvolumen teils deutlich überschritten, und die Angaben zur Zuganzahl waren häufig nicht nachvollziehbar und irreführend.
- Von den rund 40 % der Proben, bei denen eine Plagiatsprüfung möglich war, stellte sich ein Drittel als Fälschung heraus.
- Fast zwei Drittel der Produkte wiesen fehlerhafte oder fehlende Warnhinweise auf.
- 77 % der Proben enthielten keinen Beipackzettel, und bei nahezu allen gefälschten Einweg-E-Zigaretten fehlten die vorgeschriebenen Gefahrstoff-Kennzeichnungen.
- Nur 6 % der Proben verfügten über eine korrekte EU-CEG-Meldung.
„Während sich der Fachhandel kontinuierlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und die Sicherstellung hochwertiger Produkte einsetzt, verkaufen skrupellose Geschäftemacher fragwürdige Ware, ohne Konsequenzen zu befürchten“, erklärt Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH.
Er betont weiter: „Illegale Produkte werden in Kiosken völlig ungeniert und unter Missachtung sämtlicher Vorschriften angeboten. Wer so rücksichtslos handelt, dem ist vermutlich auch das Jugendschutzgesetz egal.“
Der VdeH möchte mit seiner Jugendschutzkampagne auf das schwerwiegende Vollzugsdefizit hinweisen. Es ist dringend erforderlich, dass Behörden und Politik endlich aktiv werden und das Problem nicht länger ignorieren.
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quellen:
Amtliche Untersuchungsergebnisse von Einweg-E-Zigaretten aus dem Jahr 2022 in Deutschland