Klage gegen Tabaksteuergesetz

 
Klage gegen Tabaksteuergesetz: Ein Konsument von E-Zigaretten hat gemeinsam mit einem Online-Händler beim Finanzgericht des Saarlandes gegen die aktuelle Gesetzesinterpretation der Zollbehörden geklagt.
 
Laut Gesetz sollen „Substitute für Tabakwaren“ besteuert werden. Der Zoll ist jedoch der Auffassung, dass bei entsprechender Zweckbindung auch bei Rohstoffen, aus denen Substitute hergestellt werden können, eine Steuer anfällt.
 
Der VdeH unterstützt und begleitet die Kläger – VdeH Geschäftsführer Oliver Pohland erklärt: „Der Gesetzgeber macht klar deutlich, dass nur fertige Liquids und nicht einzelne Bestandteile besteuert werden sollen. Die Interpretation des Zolls ist schädlich für den Fachhandel und für die Behörden nicht kontrollierbar. Online-Shops wie Amazon umgehen die Steuerpflicht, weil sie auf die Zweckbestimmung der Rohstoffe verzichten. Ehrliche, mittelständische Händler stehen als die Dummen da. Wir brauchen dringend eine Regelung, die Gerechtigkeit schafft.“