
NDR Magazin „Markt“ berichtet über illegalen Handel mit nicht verkehrsfähigen Vapes in Hamburg
Das Verbrauchermagazin „Markt“ vom NDR hat in seiner Sendung vom 27. Januar 2025 das Thema illegale Vapes aufgegriffen und ist mit versteckter Kamera in mehrere Kioske in Hamburg auf die Suche nach sogenannten Big Vapes gegangen.
In mehreren Geschäften wurde die illegale Ware auf Nachfrage hin angeboten, in einem Fall sogar offen auf der Theke präsentiert.
„Dass die Produkte teilweise unter der Theke gelagert werden, zeigt deutlich, dass den Händlern bewusst ist, dass es sich um illegale Ware handelt“, erklärt Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH. „Das unterstreicht die Notwendigkeit deutlich härterer Strafen. Ein Bußgeld von ein paar Hundert Euro hält die illegalen Akteure offensichtlich nicht davon ab, ihr Geschäft weiterzuführen.“
Die erworbenen Produkte wurden anschließend zusammen mit legalen Produkten in einem Labor untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass alle gefundenen Schadstoffe weit unter den zulässigen MAK-Grenzwerten[1] und auch unter den Grenzwerten der französischen AFNOR-Norm[2] lagen.
„Dennoch kann keine Entwarnung gegeben werden“, betont Oliver Pohland. „Während man bei legalen Produkten davon ausgehen kann, dass die Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden, ist dies bei illegalen Produkten nicht gewährleistet, da sie keiner kontinuierlichen Kontrolle unterliegen.“
[1] MAK-Grenzwerte (Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationen) sind festgelegte Höchstkonzentrationen von Schadstoffen in der Luft am Arbeitsplatz, die bei regelmäßiger Exposition über eine Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche keine gesundheitlichen Schäden verursachen sollen.
[2] Die AFNOR-Norm (Association Française de Normalisation) definiert Anforderungen an Inhaltsstoffe, Reinheit und Kennzeichnung von E-Zigaretten. Sie verbietet bestimmte schädliche Substanzen und legt Grenzwerte fest.
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quellen:
ARD Mediathek – NDR Markt – die ganze Sendung (27.01.2025) / ab 35:47 Min.