
Illegale Vapes in Imbiss-Mikrowelle versteckt – über 4500 € Steuerschaden
Am 4. Juni 2025 führten die Behörden Steuerkontrollen in mehreren Lebensmittelgeschäften in Bernburg und Aschersleben durch, die auch Tabakwaren im Sortiment haben. Zusätzlich wurde eine Steueraufsichtsmaßnahme in einem Imbiss im Salzlandkreis vorgenommen. Das Ergebnis war eindeutig: In den kontrollierten Betrieben wurden mehrere tausend unversteuerte Zigaretten, hunderte Vapes, rund 5 Liter Substitute für Tabakwaren sowie zahlreiche Dosen Oraltabak sichergestellt. Der dabei entstandene Steuerschaden belief sich auf 2.429,82 Euro.
Ein Teil der illegalen Waren wurde offen zum Verkauf angeboten, andere hingegen wurden in Mülleimern gezielt vor Kontrollen versteckt. Ein Betreiber war den Beamten bereits bekannt: In weiteren seiner Geschäfte waren zuvor 25 Liter unversteuerter Substitute sichergestellt worden.
Bereits einen Tag später, am 5. Juni 2025, kam es zu weiteren Kontrollen in zwei Spätis sowie einem Imbiss in Halle (Saale). Auch hier wurden erneut umfangreiche Mengen nicht versteuerter und nicht verkehrsfähiger Tabakwaren beschlagnahmt – darunter über 8 Liter Substitute, fast 400 Vapes sowie mehrere Dosen Oraltabak. Der festgestellte Steuerschaden betrug in diesem Fall 2.139,80 Euro. Besonders auffällig: Einige Waren wurden sehr kreativ versteckt, zum Beispiel in einer Mikrowelle oder einem Gaskocher.

Insgesamt wurden innerhalb von nur zwei Tagen Steuerschäden in Höhe von 4.569,62 Euro festgestellt. Die Behörden leiteten sechs Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei ein, außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen mangelnder Mitwirkung eines Geschäftsinhabers.
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, betont: „Der Schwarzmarkt fühlt sich offensichtlich sicher – anders ist es kaum zu erklären, dass illegale Produkte derart offen angeboten werden.“ Er ergänzt: „Dass einige Händler ihre Waren dennoch versteckt haben, zeigt zugleich, dass ihnen sehr wohl bewusst ist, dass sie illegal handeln.“
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
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