Laden ignoriert Schließung und Gewerbeuntersagung – Göttinger Shop verkauft weiter illegal und bedroht sogar Minderjährige

In Göttingen musste die Stadtverwaltung erneut konsequent eingreifen: Ein Späti in der Innenstadt wurde am 4. Dezember 2025 zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen geschlossen und versiegelt. Der neuen Betreiberin wurde zusätzlich mit sofortiger Wirkung die Gewerbeausübung untersagt.

Bereits Mitte November war das Geschäft aufgrund massiver Verstöße gegen den Jugendschutz geschlossen worden. Vor wenigen Tagen eröffnete der Betrieb jedoch unter neuer Betreiberin und setzte die illegalen Aktivitäten praktisch nahtlos fort.

Der Verkauf wurde von dem ehemaligen Betreiber durchgeführt, der bereits am 12. November eine Gewerbeuntersagung erhalten hatte. Diese Person durfte weder im Laden arbeiten noch sich dort aufhalten. Dennoch wurden in dem Späti erneut Tabakwaren an Minderjährige verkauft.

Zu den erneuten Gesetzesverstößen kommt ein weiterer erschreckender Vorfall: Die betroffenen Jugendlichen wurden bedroht um sie von einer Kooperation mit der Polizei abzuhalten. Nach Angaben der Stadt soll es zudem während der Versiegelung vom 12. November 2025 bis zum 1. Dezember 2025 wiederholt zu illegalen Verkaufshandlungen der Person vor dem geschlossenen Geschäft gekommen sein.

Die Stadt Göttingen stellt klar, dass ein Bruch des amtlichen Siegels eine Straftat darstellt und eine umgehende erneute Versiegelung sowie die Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen die Betreiberin nach sich ziehen würde.

Oliver Pohland, Geschäftsführer des Verbands des E Zigarettenhandels e. V. (VdeH), zeigt sich schockiert: „Trotz Gewerbeuntersagung, trotz Schließung und trotz Versiegelung der Geschäftsräume wird einfach weitergemacht. Dass zudem Minderjährige bedroht werden, um sie von einer Kooperation mit der Polizei abzuhalten, setzt dem Ganzen die Krone auf. Ein derart hohes Maß an krimineller Energie ist erschreckend und zeigt deutlich, dass die bisherigen Strafen bei weitem nicht ausreichen, um solchen Akteuren das Handwerk zu legen.“


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quellen

Stadt GöttingenPressemeldung vom 4. Dezember 2025