Menthol Kristalle

Menthol-Verbot für E-Zigaretten: Gefährlicher Eingriff ohne Mehrheit – Warnung vor drastischen Folgen für Verbraucher und Wirtschaft

Die Entmündigung der Verbraucher soll auch nach dem Verlust der Mehrheit weitergehen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant einen weitreichenden Eingriff: Eine Rechtsverordnung, die Menthol in E-Zigaretten verbietet, könnte faktisch das Aus für einen Großteil der derzeit auf dem Markt verfügbaren Liquids bedeuten.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) warnt eindringlich vor den gravierenden Folgen eines solchen Schritts, da rund 80 Prozent der aktuell erhältlichen Liquids Menthol enthalten. Oftmals nur in sehr geringen Mengen, da es häufig auch zur Abrundung des Geschmacks eingesetzt wird.

„Ein solches Verbot würde von einer geschäftsführenden Bundesregierung ohne parlamentarische Mehrheit erlassen werden“, kritisiert Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH. Dies werfe erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken auf und hätte nicht nur das Aus für das Produkt „E-Zigarette“ zur Folge, sondern würde auch tausende Existenzen und Arbeitsplätze gefährden.

Ein solches Verbot würde zudem Raucher davon abhalten, auf eine deutlich weniger schädliche Alternative umzusteigen. „Die notwendige Geschmacksvielfalt ist ohne Menthol nicht denkbar“, betont Pohland. „Sie ist jedoch entscheidend für einen erfolgreichen Umstieg. Das können Millionen von Verbraucher bestätigen, die dank der E-Zigarette mit dem Rauchen aufgehört haben.“

Darüber hinaus würde ein nationales Verbot Deutschland in der Europäischen Union isolieren und den ohnehin wachsenden Schwarzmarkt weiter stärken. „Der Schwarzmarkt macht bereits heute die Hälfte des Gesamtmarktes aus“, erklärt Pohland. Große Mengen illegaler, unversteuerter und ungeprüfter Produkte gelangen so in den Handel. Jede zusätzliche Einschränkung des legalen Marktes fördert diesen gefährlichen Trend – mit verheerenden Folgen für den Verbraucher- und Jugendschutz.

Hintergrund ist eine aktualisierte Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 4. Dezember 2024. Im Gegensatz zu seiner ursprünglichen Einschätzung aus dem Jahr 2021 spricht das BfR in dieser aktuellen Stellungnahme jedoch nicht mehr von gesundheitlichen Gefahren durch Menthol in Liquids. Auch wissenschaftliche Belege dafür, dass Menthol die Nikotinaufnahme beim Dampfen verstärkt, fehlen weiterhin.

Anders als Tabakzigaretten, die über einen eigenen, unverwechselbaren Geschmack verfügen, sind die Flüssigkeiten für E-Zigaretten nahezu geschmacksneutral. Menthol ist hierbei ein entscheidender Bestandteil für einen ausgewogenen Geschmack. Ohne Menthol würde das gesamte Produktkonzept erheblich beeinträchtigt und in seiner bisherigen Form kaum bestehen können.

„Weder die Förderung des Schwarzmarkts, noch die Abschaffung einer deutlich weniger schädlichen Alternative zur Tabakzigarette kann das Ziel des Bundeslandwirtschaftsministeriums sein“, betont Pohland.

Der VdeH appelliert daher eindringlich an Bundesminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), von einer solchen Rechtsverordnung abzusehen.


Quellen:

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Aromastoffe in E-Zigaretten: aktualisierte Bewertung von Safrol, Sucralose und Menthol