München: Fünf Paletten mit illegalen Vapes sichergestellt – 200.000 Euro Steuerschaden

Bei einer Kontrolle im Münchner Norden haben Einsatzkräfte des Zolls eine erhebliche Menge unversteuerter E-Zigaretten entdeckt und sichergestellt. Insgesamt wurden dabei über 21.000 Vapes gefunden, die ohne die vorgeschriebenen Steuerbanderolen gelagert wurden. Der entstandene Steuerschaden wird auf rund 200.000 Euro geschätzt.

Ausgangspunkt der Maßnahmen war ein Lieferfahrzeug, das mit einer Palette entsprechender Produkte beladen war. Darin befanden sich mehrere tausend E-Zigaretten, für die bereits ein erheblicher Steuerschaden entstand. Bei der anschließenden Überprüfung des Geländes stießen die Beamten zudem auf eine Garage, in der weitere große Mengen derselben Produkte gelagert wurden.

Insgesamt fanden die Einsatzkräfte fünf Paletten mit E-Zigaretten, die offenbar für den Weitervertrieb bestimmt waren. Die fehlenden Steuerzeichen deuten darauf hin, dass die Ware nicht ordnungsgemäß versteuert wurde und außerhalb des regulierten Marktes in Umlauf gebracht werden sollte.

Festgestellte E-Zigaretten ohne Steuerbanderolen.
Quelle: Hauptzollamt Rosenheim

Als mutmaßlicher Verantwortlicher wurde ein 42-jähriger Geschäftsmann identifiziert. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die E-Zigaretten wurden vollständig beschlagnahmt.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) sieht in dem Fund ein weiteres Beispiel für die Dimension des illegalen Handels.

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, erklärt dazu: „Ein Steuerschaden in dieser Größenordnung macht deutlich, welche wirtschaftliche Dimension der illegale Handel mit E-Zigaretten inzwischen erreicht hat. Wenn Produkte palettenweise außerhalb in einer Garage gelagert werden, handelt es sich nicht mehr um Einzelfälle, sondern um klar strukturierte Vertriebswege. Solche Fälle zeigen, wie wichtig konsequente Kontrollen sind, um diese Strukturen aufzudecken und zu unterbinden.“

Der VdeH setzt sich weiterhin für einen fairen Wettbewerb und die konsequente Durchsetzung bestehender Regeln im Markt für E-Zigaretten ein.


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quelle

Hauptzollamt RosenheimPresseportal vom 20. März 2026