Testkäufe in Neustadt: Jugendschutzverstöße in fast jedem zweiten Geschäft
In Neustadt wurde die Einhaltung der Jugendschutzgesetze mithilfe von Testkäufen überprüft. Minderjährige Testpersonen versuchten dabei erneut, verbotene Produkte wie Vapes zu erwerben.
Das Ergebnis: In vier von neun kontrollierten Geschäften wurden Verstöße festgestellt, und die Waren wurden trotz gesetzlicher Verbote an die Jugendlichen verkauft. Die übrigen fünf Verkaufsstellen hielten sich an die gesetzlichen Vorgaben, überprüften die Ausweise und verweigerten den Verkauf.
Die festgestellten Verstöße werden nun zur Anzeige gebracht, und die Verantwortlichen müssen mit Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes äußerte sich besorgt über die Ergebnisse der Testkäufe. Sie betonte, dass sich die Bilanz in diesem Jahr erneut verschlechtert habe, da in nahezu jeder zweiten Verkaufsstelle der Kauf unberechtigterweise gelang.
„Diese Ergebnisse decken sich mit unseren eigenen Erhebungen aus dem gesamten Bundesgebiet: Außerhalb des E-Zigaretten Fachhandels verstoßen etwa die Hälfte der Geschäfte gegen die Jugendschutzbestimmungen bei E-Zigaretten“, erklärt Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH.
Pohland betont, dass E-Zigaretten keinesfalls in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. „Diese Produkte richten sich ausschließlich an erwachsene Raucher, die mit der E-Zigarette auf eine weniger schädliche Alternative umsteigen möchten“, so Pohland.
Neben den eindeutigen Verstößen gegen den Jugendschutz wird dabei oftmals auch gegen weitere Gesetze verstoßen. Häufig werden unversteuerte, ungeprüfte und somit nicht verkehrsfähige Produkte angeboten.
Die jüngsten Ergebnisse unterstreichen die Forderung des VdeH nach intensiveren Kontrollen und strengeren Sanktionen, um den Jugendschutz konsequent und nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig, so Pohland, dürfe auch der Verbraucherschutz nicht vernachlässigt werden. Händler, die unversteuerte bzw. ungeprüfte Ware verkaufen, müssten auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Über die Jugendschutzkampagne des VdeH
Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.
Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.
Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben
Quellen:
Pressemeldung der Stadt Neustadt vom 25. November 2024
Die Rheinpfalz – Jugendschutz: Zugang zu Alkohol und Tabak erschreckend leicht vom 26. November 2024