Verbraucherschutz

Der VdeH und seine Mitglieder setzen sich seit der Gründung des Verbands für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz durch die Einhaltung sämtlicher Regulierungsmaßnahmen und Kennzeichnungspflichten ein. Der Verband geht zudem aktiv gegen Marktteilnehmer vor, die sich nicht an geltende Bestimmungen halten. Dazu zählen insbesondere der Vertrieb von Plagiaten sowie von mangelhaften und ungeprüften Produkten.

Durch die Einführung der Steuer auf Tabaksubstitute hat der Gesetzgeber einen lukrativen Markt für Kriminelle geschaffen. Der Schmuggel hat seit der Einführung der Steuer im Jahr 2022 rasant zugenommen. Plagiate und illegale Produkte überschwemmen den Markt, während die Behörden aufgrund der hohen Anzahl von Verstößen eine effektive Verfolgung nicht mehr gewährleisten können. Der VdeH warnt aufgrund der Überlastung der Behörden vor einer massiven Gefährdung des Verbraucherschutzes.

„Für den Verband steht ein wirkungsvoller Verbraucherschutz an oberster Stelle. Das Vertrauen der Konsumenten in die Branche ist von zentraler Bedeutung. Nur durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Qualitätsstandards kann die Akzeptanz in der Öffentlichkeit langfristig gesichert werden.“
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH

Der VdeH und seine Mitglieder setzen sich seit der Gründung des Verbands für einen wirkungsvollen Verbraucherschutz durch die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben und Kennzeichnungspflichten ein.

Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zählen neben den Bestimmungen des Tabakerzeugnisgesetzes und der Tabakerzeugnisverordnung auch Regelungen aus der CLP-Verordnung, der Produktsicherheit sowie weiteren gesetzlichen Vorgaben.

Um sämtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von E-Zigaretten und Tabakwarensubstituten einzuhalten betreiben die Mitgliedsunternehmen einen erheblichen finanziellen, logistischen und bürokratischen Aufwand.

Gegen Marktteilnehmer, die sich nicht an geltende Bestimmungen halten geht der Verband aktiv vor. Dies umfasst auch rechtliche Schritte gegen unlautere Wettbewerber, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Plagiaten sowie mangelhaften, ungeprüften und unversteuerten Produkten.

Die größte Gefahr für den Verbraucherschutz geht vom Schwarzmarkt aus

Durch die Einführung der Steuer auf Tabaksubstitute hat der Gesetzgeber einen lukrativen Markt für Kriminelle geschaffen. Der Schmuggel hat seit der Einführung der Steuer im Jahr 2022 rasant zugenommen. Plagiate und illegale Produkte überschwemmen den Markt außerhalb des Fachhandels. Aufgrund der hohen Anzahl von Verstößen können die Behörden eine effektive Verfolgung nicht mehr gewährleisten.

Das führt dazu, dass es sich bei einer Vielzahl der außerhalb des Fachhandels angebotenen Produkte handelt um illegale, unversteuerte, ungeprüfte und potenziell gefährliche Produkte handel, die nicht notifiziert wurden und bei denen auch niemand kontrolliert welche Inhaltsstoffe in welchen Mengen tatsächlich enthalten sind.

„Den Konsumenten ist nicht bewusst, dass es sich bei Produkten die nicht aus dem Fachhandel stammen, um illegale und ungeprüfte Ware handelt, und sie sich dadurch einem unkalkulierbaren Risko aussetzen.“
Till von Hoegen. Erster Vorsitzender des VdeH

Die illegalen Akteure des Schwarzmarkts ignorieren nicht nur sämtliche tabakrechtlichen Bestimmungen sowie die seit 2022 geltende Steuer auf Tabakwarensubstitute, sondern auch alle Vorgaben zum Jugend- und Verbraucherschutz. Dies führt, bedingt durch die Überlastung der zuständigen Behörden, zu einer erheblichen Gefährdung für Verbraucher.

Verbraucher können illegale Produkte relativ leicht erkennen

Steuermarke, Angaben zum Volumen und zu den Inhaltsstoffen sowie eine deutschsprachige Beschriftung bzw. deutschsprachige Warnhinweise sind Merkmale von E-Zigaretten die relativ einfach auch von Konsumenten geprüft werden können. Oftmals reichen diese Indizien schon, um zu erkennen ob es sich um ein legales oder illegales Produkt handelt.

Steuermarke

Bei sämtlichen Flüssigkeiten für E-Zigaretten handelt es sich um Substitute für Tabakwaren. Unabhängig vom Nikotingehalt unterliegen diese seit dem 01.07.2022 der Tabaksteuer und müssen in Folge dessen eine Steuermarke haben.

Verfügt ein angebotenes Produkt nicht über ein Steuerzeichen, ist es folglich nicht verkehrsfähig. Auch wenn es vereinzelt schon Meldungen über gefälschte Steuerzeichen gibt, ist das Fehlen der Steuermarke ein sicheres Zeichen dafür, dass es sich um ein illegales Produkt handelt. Ein vorhandenes Steuerzeichen ist jedoch nicht zwangsläufig ein sicheres Zeichen für ein legales Produkt.

Inhalt

Das maximal zulässige Volumen bei nikotinhaltigen Einweg-E-Zigaretten, beträgt 2 ml. Werden diese mit mehr als 2 ml Inhalt angeboten, sind sie nicht verkehrsfähig und somit illegal.

Das maximal zulässige Volumen bei nikotinhaltigen Nachfüllbehältern bzw. Liquid-Flaschen, beträgt 10ml.

Nikotingehalt

E-Zigaretten bzw. E-Liquids dürfen einen maximalen Nikotingehalt von 20 mg pro ml aufweisen. Produkte mit höheren Nikotinkonzentrationen sind nicht verkehrsfähig und somit illegal.

Verpackung & Gerät

Die Sprache auf der Verpackung muss Deutsch sein. Das gilt auch für alle Warnhinweise und Angaben auf der Packung. Unabhängig vom Nikotingehalt muss die Verpackung den Warnhinweis „Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen“ tragen.

Nikotinhaltige Produkte müssen zusätzlich auf der Verpackung mit einem Nikotin-Warnhinweis versehen sein, der 30 % der zwei größten Flächen einnimmt und exakt so lautet: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“

Der Hersteller bzw. der Importeur mit Sitz in der EU muss sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Gerät selbst erkennbar sein. Dazu gehören Firmenbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer.

WICHTIG: Die Angabe eines Herstellers in China reicht nicht.

Warnung vor Produkten die HHC oder synthetische Cannabinoide enthalten

Der VdeH hat erstmals im Januar 2023 vor E-Joints mit HHC (Hexahydrocannabinol) gewarnt. Hexahydrocannabinol ist ein halbsynthetisches Cannabinoid, das seit Oktober 2022 vom EU-Frühwarnsystem als neue psychoaktive Substanz überwacht wurde.

Mit Inkrafttreten der „Fünften Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes“ (NpSG) im Juni 2024 wurde das Inverkehrbringen von HHC, THCP und weiteren synthetischen sowie halbsynthetischen Cannabinoiden verboten.

Einige Hersteller reagierten darauf, indem sie neue und unerforschte psychoaktive Substanzen wie 8-OH-HHC, 10-OH-HHC, THCJD, HHCH, HHCO, THCPO und Tresconol auf den Markt brachten, da diese mutmaßlich nicht vom NpSG erfasst sein sollen. Diese Substanzen werden vermehrt als Liquids für bzw. in E-Zigaretten/Vapes angeboten.

„Der Konsum von E-Joints und Produkten mit neuartigen synthetischen Cannabinoiden ist höchstwahrscheinlich mit erheblichen Gesundheitsrisiken für Konsumenten verbunden. Diese Produkte sind nicht rechtskonform, auch wenn Hersteller oftmals auf eine vermeintliche Legalität hinweisen.“
Till von Hoegen. Erster Vorsitzender des VdeH

Da es sich bei diesen Substanzen um neue, weitgehend unerforschte chemische Verbindungen handelt, sind die potenziellen Gesundheitsrisiken für Konsumenten nicht abschätzbar. Aus diesem Grund schloss sich der VdeH im Juli 2024 einer Warnung des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V. an und rät dringend vom Konsum solcher oder ähnlicher synthetischer Cannabinoide ab.

„Der Verkauf solcher Produkte widerspricht klar unseren Grundsätzen sowie denen unserer Mitglieder. Daher distanzieren wir uns als Verband ausdrücklich vom Vertrieb dieser Produkte und sind der Ansicht, dass der Handel mit diesen und ähnlichen Produkten nicht mit einer Mitgliedschaft in unserem Verband vereinbar ist.“
Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH

Unsere Forderung

Um ein Höchstmaß an Verbraucherschutz zu gewährleisten, ist es nicht nur erforderlich, dass alle Marktteilnehmer die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Ebenso entscheidend ist, dass die zuständigen Behörden ihrer Verantwortung nachkommen und durch regelmäßige Kontrollen sowie empfindliche Strafen unredliche Marktteilnehmer davon abhalten, illegale Produkte anzubieten. Nur durch konsequentes Handeln auf beiden Seiten kann der Schutz der Verbraucher nachhaltig sichergestellt werden.

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