Zoll stellt 3.000 ml unversteuertes Liquid im Großraum Emden sicher

Beamte des Zolls sicherten bei Kontrollen im Großraum Emden in der vergangenen Woche rund 3.000 Milliliter unversteuerte und somit nicht verkehrsfähige Liquids in drei verschiedenen Geschäften. In einem der Geschäfte fanden die Zöllner außerdem etwa 700 unversteuerte Zigaretten im Büro des Betriebs.

Gegen die Betreiber der Geschäfte wurden noch vor Ort Steuerstrafverfahren eingeleitet, und es wurden Steuerbescheide für die zu zahlende Tabaksteuer ausgestellt. Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich auf mehr als 1.000 Euro. Die Betreiber beglichen die Steuerschuld umgehend.

Teile der aufgefundenen E-Liquids, Bild: ZOLL

Oliver Pohland, Geschäftsführer des VdeH, begrüßt die Aktion des Zolls und betont, dass der Verband großen Wert auf eine saubere Branche legt, in der alle Akteure die geltenden Gesetze einhalten. „Seit dem 1. Juli 2022 unterliegen Liquids der Tabaksteuer. Falls es sich bei den sichergestellten Produkten um Altbestände gehandelt haben sollte, hatten die Betreiber bis zum 13. Februar 2023 die Möglichkeit, diese steuerfrei zu verkaufen. Wer jedoch weiterhin unversteuerte Liquids anbietet, handelt rechtswidrig und macht sich strafbar“, erklärt Pohland.


Über die Jugendschutzkampagne des VdeH

Seit seiner Gründung im Jahr 2011 gehört die Verpflichtung unsere Produkte nur an erwachsene Personen abzugeben zur Satzung des VdeH. Im Jahr 2019 hat sich der VdeH zudem mit einem Werbekodex verpflichtet, auf den Einsatz von Comicfiguren oder ähnlichen Motiven, die das Interesse von Kindern und Jugendlichen wecken könnten, vollständig zu verzichten.

Mit unserer aktuellen Jugendschutzkampagne, an der sich auch der Fachhandel beteiligt, wollen wir das öffentliche Bewusstsein stärken und das Thema Jugendschutz branchenübergreifend in den Fokus rücken.

Durch die erhöhte Aufmerksamkeit bei Medien, Behörden, Politik und Eltern, hoffen wir, dass der Druck auf die Marktteilnehmer wächst, die das Thema Jugendschutz bisher nicht ernst genommen haben


Quellen:

Hauptzollamt Oldenburg – Presseportal vom 20. November 2024