Jugendschutz

 
E-Zigaretten sind ein Produkt für erwachsene Raucherinnen und Raucher und sie gehören nicht in die Hände von Minderjährigen. Es ist unser erklärtes Ziel, dass die E-Zigarette nicht von Jugendlichen konsumiert wird. Das Produkt richtet sich ausschließlich an erwachsene Verbraucherinnen und Verbraucher und soll dazu dienen, Raucherinnen und Rauchern eine potenziell weniger schädliche Alternative zu bieten.
 
Nachdem sich bereits im Jahr 2011 die Mitglieder des VdeH freiwillig dazu verpflichtet haben, E-Zigaretten nur an erwachsene Personen zu verkaufen, wurde die gesetzliche Jugendschutzregelung für diese Produkte im Jahr 2016 festgelegt. Dies gilt sowohl für den Online-Handel als auch für den stationären Handel. Der Verband und seine Mitglieder sind sich ihrer Verantwortung als Händlerinnen und Händler dieser Produkte bewusst.
 
Ende des Jahres 2018 hat der VdeH zudem in Kooperation mit dem Deutschen Zigarettenverband die Online-Plattform www.jugendschutz-handel.de initiiert, die sich an Händlerinnen und Händler von Tabakprodukten und E-Zigaretten richtet. Das multimediale Lernprogramm vermittelt die rechtlichen Grundlagen und verfügt über Praxisbeispiele sowie Argumentationshilfen im Umgang mit jungen Kundinnen und Kunden, die E-Zigaretten kaufen
wollen.